Meister-Bafög spätestens bei Fortbildungsbeginn beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur Studenten bekommen Bafög. Auch Berufstätige, die eine sogenannte Aufstiegsfortbildung machen, können dafür finanzielle Unterstützung beim Staat beantragen. Um kein Geld zu verschenken, sollten Berufstätige rechtzeitig aktiv werden.

Möchten Handwerker einen Meister machen, stehen sie oft vor einem Problem. Die meisten sind bereits mitten im Berufsleben - finanziell können es sich viele nicht erlauben, für eine Weiterbildung zeitweise im Job auszufallen. Genauso geht es allen, die sich zum Beispiel auf eine Fortbildung zum Techniker, Fachkrankenpfleger oder Betriebsinformatiker vorbereiten. „In solchen Fällen kann der Staat mit Meister-Bafög aushelfen“, erklärte Robin Mishra. Die Förderung bekommen Berufstätige zum Teil als zinsgünstiges Darlehen - den Rest gibt es als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. So kann etwa ein Alleinstehender ohne Kind, der eine Vollzeitweiterbildung macht, bis zu 697 Euro bekommen. Davon werden 459 Euro als Darlehen gewährt, 238 Euro als Zuschuss.

Die Zahl der Personen, die Meister-Bafög bekommen, ist 2012 im Vergleich zu 2011 leicht gestiegen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag (9. Juli) mitteilte. Danach erhielten 2012 rund 168 000 Personen Meister-Bafög - das sind 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.

Wichtig ist, dass Berufstätige darauf achten, den Antrag auf Meister-Bafög rechtzeitig zu stellen, rät Mishra. Denn die Förderung kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Beginnt jemand etwa eine Ausbildung im Januar, beantragt das Meister-Bafög aber erst im März, bekommt er frühestens ab diesem Monat Geld.

Gefördert werden neben Vollzeit-Aufstiegsfortbildungen auch solche in Teilzeit. „Voraussetzung ist aber, dass der erreichte Abschluss bei der Aufstiegsfortbildung höher ist als der erste, bereits erreichte Berufsabschluss“, erklärte Mishra. Am besten sei es, sich bei der zuständigen Behörde vor der Antragstellung beraten zu lassen. Welche Behörde Anträge auf Meister-Bafög bearbeitet, ist je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind es die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragstellers.