Mitarbeiter können Verkehrsmittel zur Arbeit frei wählen

Berlin (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen sich von ihrem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wie sie zur Arbeit kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie schweres Werkzeug mit sich führen müssen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 12.594/14). In dem verhandelten Fall schickte ein Arbeitgeber einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten. Der Mann muss einen rund 35 Kilo schweren Werkzeugkoffer mitbringen. Er fuhr mit seinem Auto zu den Einsätzen oder zum Betrieb.

Der Arbeitgeber wollte, dass der Mitarbeiter mit Bahn oder Bus fährt und wies ihn entsprechend an. Der Mann widersetzte sich jedoch den Anweisungen und fuhr weiter mit seinem privaten Auto. Nach Abmahnungen kündigte ihm der Arbeitgeber.

Zu Unrecht. Es überdehne das Direktionsrecht des Arbeitgebers, wenn er dem Arbeitnehmer Vorschriften darüber macht, wie er zur Arbeit kommt. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass der 35 Kilo schwere Werkzeugkoffer Rollen hat. Der Mitarbeiter sei grundsätzlich nicht zur Anreise per Bahn oder Bus verpflichtet.