Bei Krankschreibung auf Aktivitäten außer Haus verzichten

Bremen (dpa/tmn) - Wer länger krankgeschrieben ist, sollte im Zweifel auf Aktivitäten außer Haus verzichten. Entdeckt einen der Vorgesetzte in der Innenstadt oder im Kino wird das fast immer zu kritischen Nachfragen führen.

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Der Verdacht ist dann schnell da, dass der Angestellte blaumacht. Dabei sind grundsätzlich alle Aktivitäten erlaubt, welche die Genesung nicht gefährden oder den Gesundheitszustand verschlechtern, sagt Claudius Kaminiarz. Er ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Arbeitsunfähig bedeute nicht in jedem Fall, dass Arbeitnehmer zwingend das Bett hüten müssen.

Wer zum Beispiel wegen einer Depression zu Hause ist, darf durchaus zum Sport gehen, wenn das für das Gesundwerden hilfreich ist. Ein Lkw-Fahrer, der wegen eines Beinbruchs nicht bei der Arbeit ist, kann das Kino besuchen ohne Ärger zu bekommen. Letztendlich ist es deshalb immer eine Entscheidung im Einzelfall. Mitarbeiter halten im Zweifel am besten zuerst Rücksprache mit ihrem Arzt.