Ratgeber Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was tun, wenn der Vorwurf aufkommt?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein Tabuthema, das in nahezu allen Branchen ein Thema ist. Betroffen sind vor allem Frauen, aber auch Männer können im Job mit einer solch negativen Erfahrung konfrontiert werden.
Für Unternehmen gilt daher: Maßnahmen ergreifen, Beschwerden ernst nehmen und vorsorglich handeln.
Was passiert, wenn Mitarbeiter der sexuellen Belästigung bezichtigt werden?
Wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz beschuldigt, muss sofort gehandelt werden. Im Zuge der Fürsorgepflicht müssen Unternehmen sicherstellen, dass das Opfer nicht erneut einer solchen Situation ausgesetzt werden kann. In vielen Fällen wird der beschuldigten Person daher geraten, Urlaub zu nehmen, bis die Sache geklärt ist. Können keine konkreten Beweise vorgelegt werden, bleibt es meist bei einer Abmahnung. Im Sinne des Opfers kann es aber auch zu einer Versetzung kommen. Gibt es eindeutige Beweise oder mehrere Beschwerden, droht aber auch die Entlassung. Da viele Beschuldigte im Nachgang mit einer Rufschädigung leben, müssen sich Unternehmen auch auf Post von einem Sexualstrafrecht-Anwalt einstellen. Nicht immer ist die Sachlage klar und gerade bei Worten und Blicken fühlen sich Beschuldigte oft ungerecht behandelt. Hinter der vermeintlich sexuellen Belästigung muss nicht immer böse Absicht stecken, doch bereits mit einem unangebrachten Witz auf der Weihnachtsfeier kann der Schaden angerichtet sein.
Mitarbeiter sensibilisieren und Konfliktsituationen vermeiden
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann sowohl Frauen als auch Männer betreffen. Daher ist es wichtig, die gesamte Belegschaft für das Thema zu sensibilisieren und klare Verhaltensregeln aufzustellen. Während ein anzüglicher Spruch für die eine Person kein Problem darstellt, kann eine andere Person diese Aussage bereits als sexuelle Belästigung auffassen. Trotz klarer Grenzen im Unternehmen kann es in einigen Fällen jedoch schwierig werden. Das gilt vor allem dann, wenn Blicke als lasziv empfunden werden und es deswegen zu einer Beschwerde kommt. Auch hier kann die Sensibilisierung im Vorfeld bereits viel dazu beitragen, dass es erst gar nicht zu so einer Konfliktsituation kommt.
So reagieren Unternehmen richtig auf die Vorwürfe
Noch bevor es überhaupt passiert, sollte die HR-Abteilung bereits proaktiv handeln und eine zentrale Meldestelle für sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz einrichten. Um die Integrität der Mitarbeiter zu schützen, muss hier grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehen, eine Beschwerde anonym einzubringen. In einem solchen Fall ist es dann jedoch schwierig, richtige Konsequenzen zu ziehen. Dennoch dürfen die Mitarbeiter nicht das Gefühl bekommen, dass anonyme Meldungen nicht behandelt werden. Mit klaren Prozessen können Unternehmen hier dazu beitragen, diesen Drahtseilakt zu meistern.
Das Machtgefälle muss keine Rolle spielen
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommt einem oft direkt ein Machtgefälle in den Sinn, wobei ein Vorgesetzter die Führungsposition ausnutzt, um Mitarbeiter zu belästigen. Tatsächlich finden die meisten Übergriffe laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle auf gleicher Hierarchieebene statt. Gerade zwischen Kollegen herrscht oft nämlich eine vertraute und gelassene Stimmung. Hier ist die Hemmschwelle durchaus geringer, zu einem Flirt anzusetzen, der unter Umständen aber als sexuelle Belästigung aufgefasst werden können. Auch bei Kunden- und Besucherterminen kann es durchaus einmal zu unpassenden Bemerkungen oder Berührungen kommen. Weil die Gefahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz so vielschichtig sind, müssen Unternehmen hier eine differenzierte Betrachtung an den Tag legen und dürfen sich nicht auf das Stereotyp des Machtgefälles einlassen.