Totes Postfach - Digitalen Nachlass mit der Firma regeln
Hannover (dpa) - Nach einem plötzlichen Tod bleiben auch am Arbeitsplatz digitale Daten zurück. Der Arbeitgeber darf dann Computer oder Smartphone nicht einfach durchsuchen. Eine Vorsorge ist sinnvoll.
Wenn ein Mitarbeiter stirbt, stellt sein elektronischer Nachlass für das Unternehmen ein Problem dar. Besonders dann, wenn der Angestellte seinen Computer oder das Smartphone gleichzeitig beruflich und privat genutzt hat. Der Firma ist es dann zunächst nicht gestattet, auf möglicherweise wichtige geschäftliche E-Mails zuzugreifen, wenn im selben Postfach private Nachrichten liegen. Darauf weist die IT-Zeitschrift „iX“ hin (Ausgabe 09/2013).
Das Magazin rät Mitarbeitern für den Ernstfall, mit der Firma durch Verträge und Betriebsvereinbarungen klare Regelungen zu treffen. So kann etwa festgelegt werden, dass der Zugriff auf das Postfach des Verstorbenen nur mit einem fachkundigen IT-Mitarbeiter erfolgen darf und zweifelsfrei private Mails nicht geöffnet, sondern an den Erben übermittelt werden. Ähnliche Regeln sollte es auch für längere Krankheitszeiten oder Urlaube geben.
Grundsätzlich gehen Konten von E-Mail-Anbietern, sozialen Netzwerken und anderen Webseiten nach dem Tod eines Menschen an dessen Erben über. Wie „iX“ erklärt, kann dieser mit dem Erbschein bei Anbietern Zugriff auf E-Mail-Konten des Verstorbenen verlangen. Gleiches gelte für Daten bei Cloud-Diensten und Domains bei Webhosting-Anbietern.
Mit dem Inactive Account Manager hat Google unlängst eine Lösung vorgestellt, mit der Nutzer bestimmen können, was nach ihrem Tod mit ihren Daten geschieht. Bei längerer Inaktivität - also nicht nur im Todesfall - kann der User einem Dritten das Zugriffsrecht auf sein Konto einräumen. Der Account kann aber auch mit allen Inhalten gelöscht werden, betont „iX“.