Ungleichbehandlung beim Vorruhestand ausgleichen
Erfurt (dpa) - Arbeitgeber müssen die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsleistungen finanziell ausgleichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (15.
Januar) in Erfurt (9 AZR 584/09).
Beziehen Frauen für einen kürzeren Zeitraum Übergangsgeld bis zur vorzeitigen Altersrente als ihre männlichen Kollegen, dann ist dafür ein finanzieller Ausgleich nötig. Ansonsten wäre die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen nicht gerechtfertigt, urteilten die obersten Arbeitsrichter.
Im konkreten Fall hatte eine 1946 geborene Frau aus Hessen geklagt. Sie bekam nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein Jahr lang Übergangsgeld, bis sie mit Erreichen des 60. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente erhielt. Die Klägerin verlangte, wie ihre männlichen Kollegen behandelt zu werden, denen das Übergangsgeld bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt wird. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache an das hessische Landesarbeitsgericht zurück. Dieses muss nun prüfen, ob die tariflichen Leistungen den Nachteil der kürzeren Bezugsdauer wettmachen.
Das gesetzliche Rentenrecht regelt die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente für Männer und Frauen unterschiedlich. Während Frauen bestimmter Geburtsjahrgänge nach dem 60. Lebensjahr vorzeitig Altersrente beanspruchen können, besteht diese Möglichkeit für Männer erst nach dem 63. Geburtstag.