Wer betrunken Auto fährt, riskiert Arbeitsplatz
Frankfurt/Main (dpa) - Eine private Trunkenheitsfahrt kann den Job kosten: Wer seinen Führerschein verliert und deshalb seinen Beruf nicht mehr vernünftig ausüben kann, darf gekündigt werden, entschied jetzt ein Gericht.
Wer als Autofahrer seinen Führerschein verliert, muss unter bestimmten Umständen am Arbeitsplatz mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt laut einem am Montag (10. Oktober) veröffentlichten Urteil entschieden.
Hintergrund war die Klage (Aktenzeichen 10 Sa 245/11) eines Berufskraftfahrers, der gegen seine Entlassung geklagt hatte. Der Mann war bei einer privaten Autofahrt betrunken erwischt worden und verlor für neun Monate seine Fahrerlaubnis. Sein Arbeitgeber warf ihn deswegen raus.
Die Richter am Landesarbeitsgericht bestätigten mit ihrer Entscheidung ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts in Kassel (Aktenzeichen: 6 Ca 325/10). Die Kündigung sei rechtens, weil „die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden“ sei.