Der Geheimcode im Reisekatalog
Geräumig und auch kinderfreundlich: Wir übersetzen die blumige Sprache der Prospekte.
Düsseldorf. Einladend und sympathisch wirken die Texte zu den idyllischen Fotos in den Reisekatalogen. Doch die schöne Oberfläche täuscht. Dahinter verbirgt sich oft eine Geheimsprache der Veranstalter.
Zu den Klassikern zählt beispielsweise das „kinderfreundliche Hotel“ — ein deutlicher Hinweis auf ein Hotel, in dem es turbulent und laut zugeht. Auch aus Sicht der Gerichte ist dies keine unzulässige Schönfärberei: Denn es sei doch völlig klar, dass Kinder lebhafter sind als Senioren und es in einem solchen Hotel deshalb lauter zugeht als in einem Kurhaus. Eine juristisch zulässige Formulierung — da hat der Kunde, der nicht so weit gedacht hat, keine Chance auf eine Minderung der Reisekosten.
Das Gleiche gilt für Angaben wie „Direktflug“ (ist kein Nonstop-Flug, deshalb sind Zwischenlandungen möglich), „beheizbarer Swimmingpool“ (das lässt nicht erkennen, wie warm der Pool tatsächlich ist) und „Meerblick“ (auch wenn man sich den Hals verrenken muss).
Die Bewertungsportale im Internet, in die jeder seit einigen Jahren seine persönlichen Erfahrungen eintragen kann, haben die Veranstalter auch nicht zu einer eindeutigeren Sprache bewegt. Beate Wagner, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, ist jedenfalls „nicht bekannt, dass sich etwas geändert hat“. Die Internetbewertungen gäben ja auch nur „eine grobe Richtung vor“ und träfen keine objektive Aussage: „Man weiß ja nicht, wer sich da äußert.“
Wer vor der Buchung ganz sicher gehen will, kann auch auf das wertvolle Wissen des ehemaligen Reiseleiters Clemens Dreyer zurückgreifen. In seinem Buch „Touristisch für Anfänger“ übersetzt er auf witzige, aber durchaus ernst gemeinte Weise die Standardphrasen der Reisekataloge und vergisst auch nicht, passende Urteile deutscher Gerichte zu zitieren. Verblüffend ist, in wie vielen Streitfällen diese den Reiseveranstaltern recht geben.