Restschulden aus der Ehezeit werden geteilt

Bremen (dpa/tmn) - Grundsätzlich werden Restschulden aus der Ehezeit nach der Trennung je zur Hälfte geteilt. Möchte ein Ehepartner davon befreit werden, muss er bestimmte Nachweise liefern.

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Zum Beispiel, dass der andere die Schulden nur für sich aufgenommen hat oder es vereinbart war, dass dieser die Raten alleine trägt. Das hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden (Az.: 4 UF 43/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte das Ehepaar einen Kredit in Höhe von 27 500 Euro aufgenommen. Der größte Teil, rund 22 000 Euro, wurde auf ein Konto der Frau ausgezahlt. In kurzer Zeit hob sie den Betrag fast vollständig ab. Auf ein weiteres Konto überwies der Kreditgeber rund 5000 Euro.

Nach der Trennung zahlte die Frau fünf Monate alleine weiter die Raten, wie sie diese auch während der Ehezeit alleine gezahlt hatte. Der Mann wollte feststellen lassen, dass er für den noch offenen Betrag von rund 10 000 Euro nicht zur Hälfte mithaftet.

Ohne Erfolg. Dem Gericht fehlte der Nachweis des Mannes, dass die Kreditsumme allein für die Zwecke der Ehefrau verwendet worden war. Außerdem konnte er nicht nachweisen, dass die Frau sich verpflichtet hatte, die Raten alleine zu bezahlen.