Amt muss hohe Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern erstmal zahlen

Kassel (dpa) - Ein Jobcenter muss auch extrem hohe Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern erst einmal bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch (12. Juni) in Kassel klargestellt.

Eine Frau hatte den Grenzwert des bundesweiten Heizspiegels für unangemessene Heizkosten deutlich überschritten. Ihre Vorauszahlung für die 50-Quadratmeter-Wohnung war von 57 Euro im Jahr 2004 auf 127 Euro (2010) gestiegen. Die Frau hatte dies unter anderem mit undichten Fenstern begründet.

Das Jobcenter senkte die Heizkostenübernahme und wies die Hartz-IV- Empfängerin an, ihre Heizkosten zu senken. Von diesem Zeitpunkt habe die Frau sechs Monate Zeit, dies umzusetzen, urteilte das BSG (Az: B 14 AS 60/12 R). Bis dahin müsse das Amt aber die vollen Kosten übernehmen. Für die Zeit danach verwies das BSG den Fall zurück an das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Weil es keine Angaben vom LSG dazu gab, konnten die Kasseler Sozialrichter nicht beurteilen, ob die Kostensenkungsmaßnahmen zumutbar waren.