So sollen Verbraucher mehr Rechte bekommen

Brüssel (dpa) - In den USA gehören Sammelklagen zum Alltag. Betroffene können in Gruppen Unternehmen auf Schadenersatz verklagen. Die EU hat dies auch erwogen - doch daraus wird erstmal nichts. Doch Kunden können sich durchaus vor Gericht wehren.

Überhöhte Telefonrechnungen, schlechte Finanzberatung und Nebenwirkungen von Medikamenten - oft ist der Ärger bei Verbrauchern groß. Wer vor Gericht von Firmen Entschädigung verlangt, muss den langwierigen Rechtsweg einschlagen.

Wie kann ein geschädigter Verbraucher sein Recht bekommen?

Er muss vor Gericht gegen das Unternehmen klagen. In Deutschland muss dabei jeder Bürger einen Anspruch, den er gegen einen anderen zu haben glaubt, individuell geltend machen. Dabei können Verbraucher durchaus gemeinsam vorgehen, etwa wenn geprellte Anleger von Fonds Interessengemeinschaften bilden oder Anlegerschutzvereine klagen.

Was versteht man unter einer Kollektivklage?

Dabei schließt sich eine größere Zahl von Geschädigten in einem Prozess zusammen, um gleiche Interessen durchzusetzen. Es gibt zwei Arten von Kollektivklagen: Bei der Gruppenklage gilt das Urteil für alle Beteiligten. Beispiel ist die Klage von NS-Zwangsarbeitern gegen deutsche Unternehmen. Bei der Verbandsklage machen Verbände oder Interessenvereinigungen Ansprüche gelten, etwa im Natur- oder Umweltschutz.

Welche Nachteile hat das?

Kunden scheuen oft den Rechtsweg. Häufig ist der Streitwert gering, ein Anwalt teuer und der Prozess kann lange dauern. Bei Gruppenklagen werden individuelle Besonderheiten jedes Falls nicht berücksichtigt. Verbraucherverbände fordern daher seit langem Muster- und Sammelklagen wie in den USA. Dabei haben auch Betroffene, die nicht selbst geklagt haben, Anspruch auf Schadenersatz - sofern das Gericht diesen den Klagenden zuspricht. Für ein Unternehmen kann das teuer werden.

Was empfiehlt die EU-Kommission?

Dass alle EU-Staaten kollektive Rechtsschutzverfahren zulassen sollen. Und zwar in den Bereichen Wettbewerbs-, Verbraucher-, Unweltschutz und bei Finanzdienstleistungen. Also dort, wo das EU-Recht den Bürgern bestimmte Rechte garantiert. Sammelklagen empfiehlt Brüssel aber ausdrücklich nicht.

Was wird sich dadurch ändern?

Gar nicht so viel. In Deutschland kennt man keine Sammelklagen. Nach den EU-Empfehlungen sollen sich in Europa Schadenersatz-Urteile weiter an dem tatsächlich entstandenen Verlust orientieren. Abschreckende höhere Strafen soll es nicht geben. Brüssel hat davon Abstand genommen, dass Geschädigte stellvertretend für andere Opfer klagen können, ohne sich der Klage anschließen zu müssen („opt-out“). Anwälte sollen keine erfolgsabhängigen Honorare kassieren.