Versicherter darf bei Betrugsverdacht observiert werden

Köln (dpa/tmn) - Verbraucher sollten ehrlich zu ihrer Versicherung sein. Denn sonst müssen sie im Zweifel damit rechnen, dass sie observiert werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, sei eine Observation durchaus zulässig und verhältnismäßig, befand das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 98/12), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mann bei einem Motorradunfall schwer verletzt. Daher bezog er seitdem Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst Jahre später plagten den Versicherten unter anderem Schmerzen in Rücken und Beinen. Auch klagte er über mangelnde Belastbarkeit. Allerdings kursierten im Internet Berichte über mehrere Motorradrennen, an denen der Versicherungsnehmer teilgenommen hatte.

Die Versicherung ließ ihren berufsunfähigen Kunden deshalb observieren. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht so stark gesundheitlich eingeschränkt war wie angegeben. Die Versicherung stellte ihre Leistungen daher ein. Dagegen versuchte der Kunde vorzugehen - allerdings ohne Erfolg.