Bei elektronischer Steuererklärung Fehler vermeiden
Berlin (dpa/tmn) - Der Countdown läuft: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Viele Verbraucher erledigen das inzwischen elektronisch. Doch dabei sollten sie genau sein, denn Fehler werden nicht mehr so schnell entdeckt.
Der Aufwand lohnt sich. Rund 800 Euro bekamen Arbeitnehmer in der Vergangenheit durchschnittlich zurück, wenn sie ihre Steuererklärung eingereicht hatten. Formulare aus Papier füllen dabei immer weniger Steuerzahler aus. „Viele erledigen das inzwischen mit Hilfe ihres Computers“, erzählt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Doch wer die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt schickt, sollte genau sein. Denn Fehler bleiben mitunter verborgen.
Die meisten Arbeitnehmer können noch selbst entscheiden, ob sie lieber die Formulare ausfüllen wollen oder Computer-Programme für ihre Steuererklärung nutzen. „Einige Steuerzahler sind allerdings verpflichtet, den elektronischen Weg zu wählen“, erklärt Käding. Dazu gehören grundsätzlich die Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften. „Das sind Land- und Forstwirte, Selbstständige beziehungsweise Freiberufler und Gewerbetreibende.“ Auch Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro pro Jahr mit einem Nebenjob verdienen, müssen dem Finanzamt die Daten elektronisch übermitteln.
Der große Vorteil der elektronischen Steuererklärung: „Es geht jetzt viel schneller“, findet Uwe Räuhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Denn die Steuererklärungen werden in der Finanzbehörde nun auch elektronisch verarbeitet, Kontrollen durch Finanzbeamte finden nur noch stichprobenartig statt. „Manchmal hat man jetzt schon nach ein oder zwei Wochen den Steuerbescheid in der Hand.“ So schnell ging es in Zeiten der manuellen Bearbeitung selten.
Außerdem berechnen die meisten Programme anhand der eingegebenen Daten, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung ein Steuerzahler rechnen kann. „Diese Zahlen kann man dann mit dem Steuerbescheid vergleichen“, sagt Rauhöft. Gibt es größere Abweichungen, wurden möglicherweise bestimmte Ausgaben nicht anerkannt.
Ein weiterer Vorzug: „Es müssen jetzt nicht mehr zwingend alle Belege eingereicht werden“, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Ausnahmen seien lediglich Spendenbelege und Bescheinigungen von Banken. „Wenn die Finanzbeamten andere Nachweise sehen wollen, fordern sie diese an.“
Dennoch gibt es auch Nachteile. „Es ist ein Trugschluss, dass mit der zunehmenden Elektronisierung die Erstellung der Steuererklärung einfacher wird“, findet Jörg Strötzel von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße. Denn die computergestützte Verarbeitung der Steuerdaten ist seiner Ansicht nach anfällig für Fehler.
So werden für 2011 alle Daten über Arbeitslöhne, Renten, Lohnersatzleistungen und Krankenversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dabei müsse aber damit gerechnet werden, dass viele der übertragenen Daten nicht vollständig sind, erläutert Strötzel. „Sogar der Bundesrechnungshof hat im Januar 2012 Fehlerquoten bei der Bescheiderstellung festgestellt, die zwischen 36 und 68 Prozent liegen.“
Die Notwendigkeit, bei der Steuererklärung besonders genau zu sein, ist damit größer geworden. Denn Eingabefehler zu Ungunsten des Steuerzahlers seien nach Auffassung der Finanzgerichte ihm selbst zuzurechnen, erläutert Strötzel. „Darin liegt die eigentliche Tücke“, findet auch Uwe Rauhöft. „Während früher ein Sachbearbeiter die Papiere angeschaut hat, läuft heute alles über den Computer.“
Steuerzahler sollten daher die Angaben in ihrer Steuererklärung besser zweimal prüfen. Neben den Daten zu Löhnen und Krankenkassenbeiträgen lohnt sich auch ein kritischer Blick auf die Riester-Bescheinigungen. Denn auch hier stimmten die Angaben mitunter nicht, erklärt Rauhöft.
Doch nicht nur die Formulare sollten gewissenhaft ausgefüllt werden. Auch den eingehenden Steuerbescheid sollten Verbraucher nicht einfach abheften. „Wenn das Finanzamt Abweichungen zwischen den gemeldeten und den in der Steuererklärung angegebenen Daten feststellt, wird das im Bescheid erklärt“, erläutert Rauhöft. Daher sollten die Erläuterungen in jedem Fall aufmerksam durchgelesen werden. „Im Zweifel kann man Einspruch einlegen.“
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