Direktzusage bis Pensionsfonds - Wahl einer Betriebsrente
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich für Beschäftigte lohnen: Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Lohns steuerfrei in den Spartopf. Dabei gibt es verschiedene Formen der Betriebsrente.
Beschäftigte können einen Teil ihres Lohns steuerfrei und ohne Abzug von Sozialbeiträgen für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwenden. Auf diese sogenannte Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer Anspruch. Wohin das Geld fließt, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber.
Möglichkeiten gibt es viele, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften: Neben der Direktzusage, also dem unmittelbaren Leistungsversprechen des Arbeitgebers, gibt es noch Direktversicherungen, Unterstützungs- oder Pensionskassen. Ein Überblick:
Direktzusage: Bei dieser Form verpflichtet sich das Unternehmen direkt dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung zu zahlen. Hierbei werden in der Regel keine anderen Anbieter eingeschaltet. Vielmehr bilden die Unternehmen bei Direktzusagen häufig Rücklagen, um die Ansprüche zu finanzieren.
Direktversicherung: Eine andere Variante ist die Direktversicherung, bei der Arbeitgeber für die Beschäftigten Lebensversicherungsverträge abschließen. Diese Form wird oft von kleineren Unternehmen gewählt, um Verwaltungsaufwand zu sparen.
Pensionskassen: Diese selbstständigen Versorgungseinrichtungen, gewähren ihren Mitgliedern einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Pensionskassen können von einem Einzelunternehmen oder von mehreren Unternehmen gemeinschaftlich getragen werden. Die Leistungen können regelmäßig oder als Kapitalauszahlung erbracht werden.
Unterstützungskasse: Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Auch hier wird zur Erfüllung der Versorgungszusage also eine dritte Partei eingeschaltet. Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der Unterstützungskasse und entrichtet hierfür Beiträge an sie. Als Leistungsformen sind Kapitalausschüttungen oder Rentenzahlungen möglich.
Pensionsfonds: Diese Form der betrieblichen Altersversorgung wird erst seit 2002 angeboten. Ein wesentlicher Unterschied: Das Kapital darf auch zu einem größeren auch in Aktien angelegt werden. Mit Pensionsfonds können Arbeitnehmer daher in höherem Maß von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Die späteren Leistungen werden lebenslang oder als Einmalauszahlung erbracht.