Erstattung von Kassenbeiträgen: Steuern sparen durch Verzicht

Berlin (dpa/tmn) - Privatversicherte können sich einen Teil der Beiträge erstatten lassen, wenn sie im Jahr keine Kosten bei der Versicherung in Rechnung stellen. Doch die Beitragsrückerstattung kann steuerliche Nachteile haben.

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Viele privat Krankenversicherte haben die Wahl: Entweder sie machen die angefallenen Arzt- und Arzneikosten bei der Krankenkasse geltend - oder sie tragen die Ausgaben selbst. Oft kann es sich aber lohnen, auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Ein Beispiel: Ein Versicherter hat in einem Jahr für Arztbesuche und Medikamente 2000 Euro ausgegeben und kann sich aussuchen, ob er diese Kosten bei seiner Krankenkasse geltend macht oder nicht. Die Versicherung gewährt ihm im Beispielsfall eine Beitragsrückerstattung von 2500 Euro, wenn er keine Kosten geltend macht. Das ergibt eine Ersparnis von 500 Euro. Allerdings kann der Versicherte nun auch 2500 Euro weniger Krankenkassenbeiträge in seiner Steuererklärung geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergibt dies eine Einbuße von 875 Euro.

„Dieser Steuerpflichtige sollte sich demnach gegen die Beitragsrückerstattung entscheiden und die Kosten bei seiner Krankenkasse geltend machen“, rät Nöll. So werden ihm die angefallenen Krankheitskosten in Höhe von 2000 Euro von der Krankenkasse erstattet. Zusätzlich ergibt sich ein Steuervorteil von 875 Euro.