Für Gartenlaube kann Zweitwohnungssteuer fällig werden

Greifswald (dpa/tmn) - Wasseranschluss, Toilette, Bett und Kochplatte reichen, um aus einer Gartenlaube eine Wohnung zu machen. In dem Fall wird für das Mini-Häuschen eine Zweitwohnungssteuer fällig, entschied das Oberverwaltungsgericht.

Für eine Gartenlaube kann Zweitwohnungssteuer fällig werden. Das berichtet die Fachzeitschrift „NVwZ-Rechtsprechungs-Report“ (Heft 15/2013) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald. Nach Auffassung der Richter kommt es für die Steuerpflicht allein darauf an, ob die Gartenlaube aufgrund ihrer Einrichtung als Zweitwohnung genutzt werden kann (Az.: 1 M 72/12).

Das Gericht gab mit seinem Spruch einer Gemeinde Recht. Der Eigentümer einer Gartenlaube hatte sich an das Verwaltungsgericht gewandt, weil er Zweitwohnungssteuer zahlen sollte. Die Gartenlaube verfügt nach den Feststellungen des Gerichts über Koch- und Schlafmöglichkeiten, Wasseranschluss und Toilette. Den Verwaltungsrichtern genügte dies für eine Steuerpflicht. Sie ließen insbesondere das Argument des Klägers nicht gelten, er nutze die Gartenlaube gar nicht, um auch darin zu wohnen. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist nach Auffassung der Richter schon, wenn die Laube auch nur geeignet dazu ist, als Wohnung genutzt zu werden.