Sachzuwendungen des Chefs sind steuerbegünstigt

Berlin (dpa/tmn) - Manche Arbeitnehmer nutzen dienstliche Notebooks und Tablets auch privat. Diese Sachzuwendungen sind steuerbegünstigt. Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit.

Sachzuwendungen des Arbeitgebers sind in der Regel steuerbegünstigt. Darauf weist der NVL hin. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zum Beispiel Laptops oder Computer zur privaten Nutzung überlassen. Der Warenwert wird in diesem Fall mit pauschal 25 Prozent versteuert. Diese Abgabe kann der Arbeitgeber komplett übernehmen.

Seit 2013 gilt die Regelung für alle Datenverarbeitungsgeräte. Das heißt: Auch Tablet-Computer können steuerbegünstigt überlassen werden. Für Betriebe mit wenig Spielraum für Lohnerhöhungen kann eine solche Sachzuwendung eine Alternative sein. Der Arbeitgeber spart zusätzlich bei seinen Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung.