Gebührenerhöhung: Anwälte sollen mehr verdienen

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant eine Anhebung um elf Prozent. Auch Gerichtskosten sollen steigen.

Düsseldorf. Rechtsstreitigkeiten werden in Deutschland bald teurer. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant, noch in diesem Sommer einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren im Kabinett vorzulegen.

Die Anwaltsgebühren sollen um durchschnittlich elf Prozent angehoben werden. Vor allem bei niedrigen Streitwerten müssen Mandanten in einigen Fällen aber auch mit bis zu 66 Prozent höheren Gebühren rechnen.

Zudem sollen auch die Gerichtsgebühren steigen — wie stark, ist noch zwischen Bund und Ländern umstritten. Die Bundesjustizministerin will eine „maßvolle Erhöhung“.

Viele der rund 160 000 Rechtsanwälte in Deutschland klagen über sinkende Einkommen. Zwar gelten vor allem Wirtschaftsanwälte oft als Spitzenverdiener, Leutheusser-Schnarrenberger sagte aber in einem Interview, rund die Hälfte der Anwälte verdiene nicht mehr als 35 000 Euro im Jahr.

Vor allem diesem Personenkreis solle mit der Gebührenerhöhung geholfen werden. Andererseits wolle sie aber auch den Zugang zum Recht für die Bürger nicht zu sehr erschweren.

Prof. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betonte gegenüber unserer Zeitung, dass die Gebührentabelle seit 1994 nicht angepasst worden sei. Die Einnahmen müssten aber in einem realistischen Verhältnis zum Aufwand stehen. Rechtsanwälte sollten auch auf dem Land für alle Bürger erreichbar bleiben.

Die Gebühren, die im Zivilrecht bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts fällig werden, richten sich in der Regel nach dem Streitwert. In einer Tabelle wird festgelegt, wie hoch die Gebühren jeweils ausfallen. Bei einem Streitwert bis zu 300 Euro liegt eine Gebühr zum Beispiel derzeit noch bei 25 Euro.

Das Gesetz aus dem Bundesjustizministerium muss von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass die Gebührenerhöhung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll.