Grundfreibetrag auf P-Konto steigt zum 1. Juli

Düsseldorf (dpa/tmn) - Auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ab dem 1. Juli ein höherer Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Grenze ist auf 1028,89 Euro angehoben wurden.

Bislang konnten Schuldner nur über 985,15 Euro verfügen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt. Grund sei die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Kreditinstitute müssten diesen geänderten Sockelbetrag automatisch berücksichtigen. Wird dennoch versehentlich nach der alten Pfändungstabelle überwiesen, könnten Schuldner die zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangen.