Häusliches Arbeitszimmer absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Steht einem Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung, kann er die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Beim Finanzamt können die Kosten je nach Nutzung in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht werden.
Das Finanzamt erkennt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1250 Euro an, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt. Bildet die Tätigkeit im Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, dürfen die Kosten in voller Höhe abgezogen werden.
„Viele Steuerzahler, denen die letzten Jahre der Abzug der Kosten verwehrt wurde, sind nun nach der Gesetzesänderung froh, dass sie wenigstens die Kosten bis 1250 Euro absetzen können, wenn ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Sie versuchen einen vollständigen Kostenabzug meist gar nicht, obwohl es sich in manchen Fällen lohnen könnte.“
Grundsätzlich sei bei einem Außendienstmitarbeiter die Außendiensttätigkeit und nicht die Bürotätigkeit prägend, so Käding. Dies könne jedoch etwa bei Ingenieuren anders sein. Besteht die Tätigkeit auch aus Projektplanung, Begleitung von Ausschreibungen und Projektnachbereitung, kann der Mittelpunkt der Arbeit auch zu Hause liegen.