Nahrungsergänzungsmittel nicht abzugsfähig

Hannover (dpa/tmn) - Chronisch Kranke können die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht von der Steuer absetzen. Das hat das niedersächsische Finanzgericht entschieden (Aktenzeichen: 12 K 127/10), wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) mitteilt.

Nahrungsergänzungsmittel sind steuerlich nicht absetzbar. Denn die Richter verstehen diese als Diätverpflegung. Die Klägerin ist an Multiple Sklerose erkrankt und in ihrer Nahrungsaufnahmefähigkeit erheblich eingeschränkt. Daher kann sie die erforderlichen Vitalstoffe über die natürliche Ernährung nicht in ausreichendem Maße aufnehmen. Zum Ausgleich soll sie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen und damit den durch die Krankheit verursachten Mangelzustand beheben. Der behandelnde Arzt hatte die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme bescheinigt.

Den Finanzrichtern reichte dies nicht. Auch wenn die Präparate medizinisch begründet seien, könnten die Ausgaben dafür nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Dies gelte auch dann, wenn die Diät eine medikamentöse Behandlung ersetzt oder die Diät aufgrund ärztlicher Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt werde und damit Medikamentencharakter aufweise.