Kassenbeiträge: Problem Beitragsrückerstattungen

Berlin (dpa/tmn) - Krankenkassenbeiträge sind seit 2010 steuerlich besser absetzbar. Steuerzahler, denen im vergangenen Jahr Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 gutgeschrieben wurden, könnten hier jedoch Probleme bekommen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Krankenkassenbeiträge können jetzt besser von der Steuer abgesetzt werden. Doch wer im vergangenen Jahr Beiträge aus 2009 erstattet bekommen hat, könnte hier Probleme kriegen. Denn grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen den abziehbaren Betrag. Allerdings ist diese Frage umstritten. „Nach Ansicht einiger Experten dürfen sich die Beitragsrückerstattungen aus 2009 nicht mindernd auf die Abzugshöhe der Krankenkassenbeiträge in 2010 auswirken, da sich 2009 die Beiträge zur Krankenkasse - wenn überhaupt - nur in wesentlich geringerem Umfang steuerlich auswirkten“, erläutert Anita Käding vom Steuerzahlerbund. „Diese Position steht der der Finanzverwaltung entgegen.“

Betroffene sollten daher Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 in der Steuererklärung 2009 verrechnen lassen. „Dies muss gegenüber dem Finanzamt zwar gesondert erklärt werden, führt aber regelmäßig zu keinen oder nur sehr geringen nachteiligen steuerlichen Auswirkungen“, erklärt Käding. Die Steuererklärung sollte im Hinblick darauf angefertigt beziehungsweise der Steuerbescheid entsprechend kontrolliert werden.