Kredit für Angehörige: Zinsertrag steuerpflichtig

Berlin (dpa/tmn) - Zinserträge aus Kreditgeschäften mit Angehörigen sind steuerpflichtig. Der Darlehensgeber müsse diese in seiner Steuererklärung angeben, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Die Höhe der Zinsen könne bei privaten Krediten weitgehend frei festgelegt werden. So könne ein Darlehen auch zinslos oder zu einem günstigeren Zinssatz als bei einer Bank zur Verfügung gestellt werden. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass das Finanzamt das Darlehen nicht als Schenkung einstufe. Um dies zu vermeiden, sei es ratsam, einen Zinssatz von 5,5 Prozent nicht zu unterschreiten, erläutert die Kammer.