Nicht erkannte Schwangerschaft - Kein Schadenersatz

Oldenburg (dpa) - Bin ich schwanger? So manche Frau fragt sich das mit großer Sorge. Der Besuch beim Frauenarzt soll Klarheit bringen. Doch was, wenn der Mediziner eine falsche Diagnose stellt?

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Eine Frau ist vor dem Oberlandesgericht Oldenburg mit der Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Gynäkologin gescheitert, die ihre Schwangerschaft nicht erkannt hatte (Aktenzeichen 5 U 108/14). Die Frau wollte 25 000 Euro Schmerzensgeld und Kindesunterhalt von der Ärztin erstreiten. Das Gericht bestätigte mit dem Beschluss vom 18. November die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Aktenzeichen 3 O 2705/13).

Die Klägerin wollte im November 2012 von der Gynäkologin klären lassen, ob sie schwanger war. Sie wollte zu diesem Zeitpunkt kein Kind bekommen. Die Ärztin schloss nach einer Ultraschalluntersuchung eine Schwangerschaft aus und verzichtete auf eine Blut- und Urinuntersuchung. Tatsächlich war die Frau in der sechsten Woche. Die Klägerin argumentierte, dass sie eine Abtreibung hätte vornehmen lassen, das aber nicht mehr konnte, als sie in der 15. Woche von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Das Gericht wies die Klage ab, weil nach der Beratungs- und Fristenlösung zwar ein straffreier, aber kein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch möglich gewesen wäre. Ein Anspruch der Klägerin hätte nur bei einem medizinischen oder kriminologischen Grund wie Vergewaltigung vorliegen können.