Pflichten der Versicherten: Sturmschäden geltend machen
Hamburg (dpa/tmn) - Schlechte Nachrichten für Hausbesitzer: Sie müssen sich auf ein stürmisches Wochenende einrichten. An den Küsten und im Bergland werden Orkane erwartet. Bei Schäden am Haus müssen Versicherte wichtige Regeln beachten.
Regen, Hagel, Sturm - Unwetter können schwere Schäden anrichten. In der Regel kommen Versicherungen für abgedeckte Dächer oder zerstörten Hausrat auf, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Allerdings müssen sich Betroffene an Regeln halten, wenn sie ihren vollen Versicherungsschutz nicht gefährden wollen. Drei Tipps:
Informieren: Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. „Es gibt dafür keine genaue Frist“, sagt Bianca Boss vom BdV. „Aber zu lange warten sollten Sie nicht.“ Als erste Maßnahme könne es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Auch ein Anruf könne genügen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.
Dokumentieren: Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. „Zur Dokumentierung sollten Sie Fotos machen“, rät Boss. Auch sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. „In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.
Sichern:Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: „Sie müssen alles tun, um den Schaden gering zu halten“, sagt Boss. Zerbrochene Fenster müssten beispielsweise abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. „Ich muss mich dabei aber nicht in Gefahr bringen“, stellt Boss klar. Niemand müsse also beispielsweise auf das Dach klettern, um es provisorisch abzudecken.