Steuerfreier Sachbezug: Tankgutscheine für Mitarbeiter

Berlin (dpa/tmn) - Es muss nicht immer Geld sein: Arbeitnehmer können auch in Form eines Gutscheins honoriert werden. Tankgutscheine bis zu 44 Euro zum Beispiel bleiben steuerfrei.

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Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn und Gehalt mit Tank- oder Geschenkgutscheinen belohnen. Sogenannte Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber direkt eine Sache erhält oder sich diese aus einem Warensortiment bei einem Dritten aussuchen kann. Eine solche Sachzuwendung kann daher auch in Form eines Gutscheins erfolgen. Auch die Berechtigung bei einer Vertragstankstelle gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte bis zu einem Betrag von maximal 44 Euro zu tanken, wird als Sachbezug angesehen. Der 44-Euro-Betrag ist eine Freigrenze. Wird er um nur einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

„Wer als Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mehr als nur einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro pro Monat zur Verfügung stellen möchte, hat außerdem die Möglichkeit, jeden weiteren Gutschein pauschal als sogenannte Sachzuwendung zu versteuern“, erklärt Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund. Der Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Beim Mitarbeiter müsste der zusätzliche Tankgutschein dann nicht individuell versteuert werden.