Notfalls mit dem Bierkrug: Gericht stärkt Nothilferecht
Hamm (dpa) - Mit einem Bierkrug zuzuschlagen - ist das im Extremfall noch Selbstverteidigung, oder schon lebensgefährliche Körperverletzung? Darüber hatte jetzt das Oberlandesgericht Hamm zu urteilen.
Auch ein kräftiger Schlag auf den Kopf mit einem gefüllten Bierkrug kann zur Abwehr eines Angriffs rechtens sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. In einer Notlage dürften sich Angegriffene mit dem Mittel zur Wehr setzen, das sie zur Hand haben. Das schließe in Ausnahmefällen auch lebensgefährliche Mittel ein, teilte das Gericht zu dem am Freitag (16. August) veröffentlichten Urteil vom 15. Juli mit. (AZ 1RVs 38/13)
Das Gericht bestätigte in einem Revisionsverfahren den Freispruch eines 23-Jährigen Angeklagten. Er hatte mit einem Glaskrug auf einen Gleichaltrigen eingeschlagen, um einen Freund nach einem Faustangriff vor einer weiteren Attacke zu schützen. Der Angreifer ging mit Platzwunde und Gehirnerschütterung zu Boden. Diese Nothilfehandlung sei in der Situation aber gerechtfertigt gewesen, entschieden die Richter. Der jetzt Freigesprochene habe nicht davon ausgehen können, dass weniger gefährliche Abwehrmaßnahmen - wie Wegschubsen oder ein Schlag mit der schwächeren Linken - den Angriff auf seinen Freund sofort und endgültig beendet hätten.