Bayerisches Rindfleisch europaweit geschützt
München (dpa) - Die Einheimischen haben es gewusst: Bayerisches Rindfleisch ist etwas Besonderes. Das hat man nun auch bei der EU erkannt. Die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch“ wurde in die Liste der europaweit geschützten regionaltypischen Spezialitäten aufgenommen.
Rindfleisch dürfe künftig nur dann als bayerisch bezeichnet werden, wenn das Schlachttier im Freistaat geboren sei und seinen gesamten Lebenszyklus innerhalb der weiß-blauen Grenzen verbracht habe, teilte das bayerische Landwirtschaftsministerium in München mit.
Außerdem müsse das Fleisch bestimmten Qualitätskriterien genügen und dürfe etwa einen bestimmten ph-Wert nicht übersteigen, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Insgesamt 19 bayerische Spezialitäten sind jetzt den Angaben zufolge europaweit als „geschützte geographische Angabe“ oder „geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen - dazu gehören nach den „Nürnberger Bratwürsten“ und dem „Allgäuer Bergkäse“ auch „Bayerisches Bier“, „Bayerischer Meerrettich“, „Schrobenhausener Spargel“, „Allgäuer Emmentaler“, „Nürnberger Lebkuchen“ und „Oberpfälzer Karpfen“. All diese Spezialitäten sind nach Worten von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) „wichtiger Teil der regionalen Esskultur und damit des kulinarischen Erbe Bayerns“.
Seit 1992 können Herkunftsbezeichnungen von Lebensmitteln und Agrarprodukten nach EU-Recht gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Solche Anträge würden von Erzeuger- oder Schutzgemeinschaften gestellt, erläuterte der Sprecher. Entsprechende Schutzanträge liegen der EU-Kommission auch für „Schwäbische Spätzle“, „Bayerischen Obazda“, „Bamberger Hörnla“, „Bayerische Brezn“, „Münchner Weißwurstsenf“ und „Bayerischen Leberkäs“ vor.