Bezüge für Allergiker: Krankenkasse muss zahlen

Halle (dpa/tmn) - Für Menschen mit einer Hausstaubmilbenallergie kann die Nacht im Bett unangenehm werden. Ein antiallergener Matratzenzwischenbezug kann die Beschwerden lindern. Und die Krankenkasse muss für diese Bezüge zahlen, entschied jetzt ein Gericht.

Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Hausstaubmilbenallergie haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen: L 10 KR 17/06), wie die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.

In dem Fall litt der Kläger unter einer Hausstaubmilbenallergie. Bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragte er die Erstattung der Kosten für zwei allergendichte Matratzenzwischenüberzüge. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung legte er vor. Die Krankenkasse lehnte ab: Bei den Überzügen handele es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Außerdem seien sie nicht in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

Das sahen die Richter anders. Um die allergieauslösenden Kontakte mit dem Kot der Hausstaubmilbe zu verhindern, seien die antiallergenen Matratzenbezüge ein geeignetes Mittel. Sie seien kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, der von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgenommen sei.

Die Richter sahen zudem einen Unterschied zu antiallergener Bettwäsche: Diese habe eine Doppelfunktion als medizinisches Hilfsmittel und als Gebrauchsgegenstand des Alltags. Dagegen hätten die Matratzenzwischenbezüge nur die Funktion, vor dem Allergen zu schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.