Faltenkiller zum Dessert
Trend: Botox und Co. versprechen Jugend und Schönheit. Doch nicht jeder Eingriff ist am Ende eine glatte Erfolgsstory. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Düsseldorf. Das Geschäft mit der Makellosigkeit boomt. Was vor einigen Jahren mit einem eher ganzheitlichen Wellnesstrend begann, findet immer mehr seine Zuspitzung in Dienstleistungen rund um die Schönheit.
Besonders beliebt sind derzeit Botox-Spritzen "to go" oder die sogenannten Botox-Partys. Das Nervengift gilt als der "ultimative Faltenkiller" kann sowohl in der Mittagspause als auch bei Anti-Falten-Happenings zwischen Kaviar und Champagner verabreicht werden.
Die Zahl der Botox-Operationen liegt in Deutschland bei etwa 90000 Behandlungen. Jährlich werden jedoch insgesamt mindestens 500000 Falten-Unterspritzungen durchgeführt. Eine exakte Zahl ist nicht zu ermitteln. Denn neben den ästhetisch-plastischen Chirurgen sind andere Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen auf diesem Gebiet tätig. Doch nicht jeder, der sich hier tummelt, ist Spezialist für kosmetische Eingriffe.
So gibt es immer mehr Ärzte, die bei einem Wochenend-Seminar den Umgang mit Botox lernen, um sich nach erfolgreicher Teilnahme "Schönheitsspezialist" zu nennen und mit Falten und Krähenfüßen ihre Einnahmen aufzupolstern. Kosmetikstudios bieten ebenfalls Unterspritzungen und Liftings aller Art an, für die sie nicht qualifiziert sind.
Dr. Christoph Reis, Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, leitet seit einem Jahr die Düsseldorfer Privatklinik Dr. Etscheit und warnt vor kosmetischen Eingriffen, die nicht von einem Facharzt durchgeführt werden. "Die Bezeichnung des behandelnden Arztes ist sehr wichtig, da nur eine sechsjährige klinische Ausbildung bei den von der Ärztekammer ermächtigten Ausbildern als Voraussetzung für die Abschlussprüfung zur Facharztbezeichnung "Arzt für plastische und ästhetische Chirurgie" gilt. Wochenendkurse in Schönheitschirurgie befähigen keinesfalls zu sach- und fachgemäßen Durchführungen."
Auch die Tätigkeitsangaben "Schönheitschirurgie" oder "Kosmetische Operationen" sind ungeschützt und entsprechen nicht den Qualitätsmerkmalen, die für den Arzt für plastische und ästhetische Chirurgie gefordert werden.
Ähnlich verhält es sich mit zahlreichen sogenannten "Instituten", die keinerlei Kontrolle durch die Gesundheitsbehörden unterliegen. Nur staatlich konzessionierte Kliniken werden regelmäßig auf Sicherheit und Hygiene überprüft.
Ob Facelifting, Fettabsaugung oder Faltenunterspritzung: Prinzipiell können immer Schwierigkeiten bei einem kosmetischen Eingriff auftreten. Dr. med. Johannes C. Bruck von der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) betont: "Je besser die Ausbildung des Arztes ist, umso sicherer und souveräner kann er die Eingriffe durchführen.
Ob Facharzt für plastische und ästhetische Medizin oder Facharzt eines anderen Gebietes - es kommt immer auf die konkrete Qualifikation an. Ein Zahnarzt, der auch Fett absaugt, bewegt sich auf einem ihm fremden Gebiet. Das ist prinzipiell gefährlich. Wenn aber ein Dermatologe Botox spritzt, dann arbeitet er in einem Bereich, in dem er sich gut auskennt oder zumindest auskennen sollte."