Krankheit: Kündigungsgrund für Fitnessstudio

Dieburg/Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Krankheit ist ein Kündigungsgrund für einen Fitnessstudio-Vertrag. Dabei dürfen die Studios keine überhöhten Anforderungen an ihre Mitglieder stellen. Das entschied das Amtsgericht Dieburg, wie die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mitteilt.

Demnach ist eine Klausel, nach der die Krankheit durch „geeignete Belege“ glaubhaft gemacht werden muss, rechtswidrig (Aktenzeichen: 211 C 44/09). Im verhandelten Fall hatte der Kunde eines Fitnessstudios seinen Vertrag vorzeitig gekündigt und dies mit einem Rückenleiden und Sehnenentzündungen im Fuß begründet. Der Betreiber verlangte daraufhin die entsprechenden Belege. Der Kunde schickte dem Betreiber die Bescheinigung eines Rheumatologen. Diese wurde allerdings nicht akzeptiert. Auch die Vorlage einer weiteren ärztlichen Bescheinigung reichte dem Betreiber nicht. Er klagte auf Zahlung der ausstehenden Beiträge in Höhe von über 790 Euro.

Ohne Erfolg: Der Vertrag sei nicht transparent, kritisierten die Richter. Denn der Kunde könne nicht erkennen, welche Belege geeignet seien, eine Krankheit glaubhaft zu machen. Die mögliche Auslegung des Begriffs reiche von einer einfachen ärztlichen Erklärung bis zur Vorlage der gesamten ärztlichen Behandlungsunterlagen. Außerdem suggeriere die Klausel, der Studiobetreiber habe die Oberhand über die Auslegung und könne selbst entscheiden, welche Belege er für geeignet halte und welche nicht.