Mit Gewürzen oder Orange: Im Hobby-Braukeller darf alles ins Bier
Karlstadt (dpa/tmn) - Gersten-Malzextrakt, Hopfen, Trockenhefe und Leitungswasser. Mehr braucht es nicht, um zu Hause selbst Bier herzustellen. Online werden Sets zum Bierbrauen schon ab rund 20 Euro angeboten.
Gerste, Hopfen und Wasser, die drei Zutaten sind im Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516 verankert.
Aber gilt das älteste Lebensmittelgesetz Deutschlands auch in den eigenen vier Wänden? Markus Metzger von der Vereinigung der Haus - und Hobbybrauer in Deutschland weiß, was der Teilzeit-Bierbrauer beachten muss.
Kann mit den Brausets jeder zum Bierbrauer werden?
Bierbrauen ist damit wirklich einfach. Bis zur Trinkreife braucht das Bier maximal zwei bis drei Wochen. Die Arbeitszeit liegt bei etwa vier bis fünf Stunden. Vorkenntnisse braucht man für die Bierbrau-Sets nicht. Das kann wirklich jeder. Es ist ein einfacher Einstieg ins Bierbrauen. Möchte man ein echter Hausbrauer werden, empfehle ich, einen Kurs zu machen. Dafür braucht man dann auch mehr Equipment als in den Sets.
Müssen sich Hobbybrauer an das deutsche Reinheitsgebot halten?
Nein, wer nur für den Eigenbedarf braut, muss sich nicht an das Reinheitsgebot halten. Er ist frei in der Wahl der Zutaten. Zum Eigenbedarf gehört auch der unentgeltliche Ausschank an Freunde. Das wird dann auch nicht kontrolliert. Alles ist möglich. Belgische Biersorten werden von Haus- und Hobbybrauern gerne nachgebraut. Sie enthalten zum Beispiel Gewürze, Orangenschalen, Reis oder Mais. Laut Reinheitsgebot darf das nicht ins Bier.
Muss ich als Hobbybrauer meine Tätigkeit anmelden?
Die Menge Bier, die man daheim braut, muss angemeldet werden. Wer zu Hause brauen will, muss das vier Wochen vorher beim Hauptzollamt anmelden. Bis zu 200 Liter Bier sind für einen Haushalt pro Jahr steuerfrei. Wer mehr braut, muss die gesamte Biermenge versteuern. Das gilt auch beim Brauen mit Fertigsets. Wer nicht anmeldet, braut schwarz.
Dürfen Hobbybrauer ihr Bier verkaufen?
Das Bier verkaufen darf nur ein gewerblicher Brauer. Das kann durchaus ein ursprünglicher Hausbrauer sein, der einen Gewerbeschein beantragt hat. Dann muss er aber alle rechtlichen Vorgaben, die steuerlichen und lebensmittelrechtlichen, einhalten. Außerdem hat er dann auch keine steuerfreie Biermenge mehr.