Kolumne: Vermieter im Sturm

Wessen Versicherung kommt für die Schäden nach Kyrill auf - die des Mieters oder die des Vermieters?

Düsseldorf. Der Sturm ist vorbei, die Schäden sind da. Manch einer stellt nun fest, dass er darauf sitzen bleibt, weil sein Versicherungsschutz nicht ausreicht. Insbesondere Hauseigentümer sollten ihre Policen überprüfen. Als Vermieter können sie die Kosten sogar auf die Mieter abwälzen. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, zu der auch die Absicherung gegen Sturmschäden zählt, dürfen über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Doch wie ist es, wenn eine solche Versicherung bisher nicht bestand, der Vermieter sie aber nun abschließen will - kann er auch dann die Mieter zur Kasse bitten? Einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Eine Frau hatte ein Mietshaus von ihrem Vater übernommen und danach die Versicherungen abgeschlossen. Ein Mieter wehrte sich, als er bei der nächsten Nebenkostenabrechnung anteilig 142 Euro zahlen sollte. Doch der BGH (Az.VIII ZR 80/06) gab der Vermieterin Recht. Denn im Mietvertrag war vereinbart, dass neue Betriebskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt werden könnten. Ohne diese Klausel wäre die Vermieterin auf den Kosten sitzen geblieben. Der Eigentümerverband Haus und Grund rät, dass Vermieter Mietverträge verwenden sollten, "in denen nicht nur die gesetzlich bestimmten, sondern auch alle denkbaren sonstigen Betriebskosten detailliert aufgelistet sind.” Wer als Mieter Rat zum Thema Betriebskosten sucht, findet diesen in der Broschüre "Die zweite Miete”, erhältlich für fünf Euro bei den Mietervereinen. www.mieterbund.de