Mehr Geld für die Steuerzahler
Rückwirkend zum 1. Januar wurde der Grundfreibetrag erhöht und der Eingangssteuersatz gesenkt.
Düsseldorf. Endlich kommt das Konjunkturpaket auch direkt beim Verbraucher an. Ende diesen Monats, spätestens Ende kommenden Monats, erhöht sich das Nettoeinkommen. Die Gründe: die Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent, die Anhebung der Tarifeckwerte um jeweils 400 Euro und die Erhöhung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf 7834 Euro. "Diesen Maßnahmen-Katalog hat das Parlament rückwirkend zum 1.Januar beschlossen", erläutert Carsten Rothbart, Rechtsanwalt und Referent für Steuerrecht beim Deutschen Steuerberaterverband.
Dass der Verbraucher erst jetzt von den Vergünstigungen profitiert, habe zwei Gründe: Zum einen musste das Gesetz erst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten und zum anderen mussten die Arbeitgeber ihre Lohnabrechnungsprogramme entsprechend aktualisieren. "Folglich bekommen die Arbeitnehmer in diesem Monat mehr, da sie auch die Nachzahlungen von Januar und Februar erhalten", so Rotbart. Im April sinke der Betrag dann auf den Normalwert ab. Hier ein Rechenbeispiel: Ein verheirateter Familienvater, der ein Kind hat und rund 3800 Euro brutto verdient, erhält rund 16 Euro im Monat mehr.
Auch Mitte des Jahres können sich die Steuerzahler über einen kleinen Geldsegen freuen - wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. Denn am 1. Juli wird der Versicherungsbeitrag um 0,6 Prozent von 15,5 auf 14,9 Prozent des Bruttogehaltes abgesenkt. Davon kommen 0,3 Prozent dem Arbeitnehmer zu Gute, die andere Hälfte entlastet den Arbeitgeber. Zu beachten ist die Beitragsbemessungsgrenze von 44 100 Euro (Einkommensgrenze in den alten Bundesländern). Dies ist der Maximalbetrag, auf den der Beitragssatz berechnet wird.
Eltern bekommen zudem noch eine einmalige Extra-Zahlung. "Voraussichtlich im April wird ihnen pro Kind ein Kinderbonus von 100 Euro ausgezahlt", berichtet der Referent für Steuerrecht. Das gilt auch für Eltern, die erst seit Anfang diesen Jahres Kindergeld beziehen. Besserverdienende bleiben allerdings außen vor. Ab einen Bruttoeinkommen von 74000 Euro bei Verheirateten oder 37000 Euro bei Alleinerziehenden wird der Bonus mit der Steuererstattung verrechnet.