Berlin. Rechtstipps sollen in Zukunft einfacher und günstiger werden: Anders als bisher erlaubt das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz die Beratung zum Beispiel auch Vereinen, Handwerkern und Automobilclubs. "Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind künftig grundsätzlich zulässig", erläutert ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Das Gesetz wird im Sommer in Kraft treten und erweitert den Kreis von Ratgebern, die dann unter Umständen juristische Ratschläge geben dürfen. So sollen Architekten laut dem Gesetzentwurf über Baurecht aufklären dürfen. Und Energieberater können im Auftrag ihrer Kunden Strom- und Gasverträge kündigen und abschließen. Für Verbraucher ist das praktisch: Sie ersparen sich viel lästigen Schriftkram.
Service greift vor allem bei Versicherungsleistungen
"Autowerkstätten könnten dann für ihre Kunden über die Reparatur hinaus zusätzlich eine allgemeine Schadenspauschale bei der Versicherung geltend machen", erläutert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Rhein-Main in Frankfurt, Christof Riess. Desweiteren wäre es möglich, Namen von Sachverständigen, Mietwagenfirmen oder Rechtsanwälten zu nennen. Das sei derzeit schon gängig, aber eben nicht zulässig. Der Service im Handwerk greift vor allem da, wo Versicherungsleistungen berührt sind. Neben Kfz-Werkstätten sind das vor allem Elektroinstallationen sowie Sanitär- und Heizungsbau. Ratschläge gibt der Handwerker dem Kunden also zum Beispiel dann, wenn es darum geht bei Wasserschäden - als Folge übergelaufener Badewannen und geplatzter Rohre - Abhilfe zu schaffen. "Der Betrieb kann sagen: ,Ich wickle das mit der Versicherung für Dich mit ab’", erläutert Riess. Von diesem vergleichsweise unbürokratischen Ablauf hat auch der Betrieb etwas: Denn je zügiger die Abwicklung, desto eher kommt der Handwerker an sein Geld. Deshalb bezweifelt Riess, dass Firmen Aufschläge für die Leistung berechnen werden. Vereinen räumt das Gesetz künftig grundsätzlich das Recht ein, ihre Mitglieder zu beraten. Bisher war das weitgehend Gewerkschaften und Mietervereinen vorbehalten. Die neue Regelung eröffnet zum Beispiel auch den Automobilclubs die Möglichkeit. Beim in München ansässigen ADAC obliegt die juristische Beratung bisher 650 Vertragsanwälten. In Zukunft hält der Leiter Interessenvertretung Recht, Uli May, es für "denkbar, Voranfragen von Mitgliedern direkt am Vereinstelefon zu beantworten".
Auch Vereine können ihren Mitgliedern kostenlos Tipps geben
Möglich wären beispielsweise rechtliche Hinweise im Vorfeld eines Autokaufs. Nicht-Juristen dürfen allerdings nicht in allen Fällen beraten. Ein Automobilclub kann also Tipps rund um Mobilität geben, beim Thema Scheidung ist aber Schweigen angesagt. "Eine Autowerkstatt muss ihren Rat im Prinzip rein auf den Ausgleich des Blechschadens beschränken", sagt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Schmerzensgeld oder Schadensersatz darf sie für ihren Kunden nicht regeln." Diese Aufgabe ist - wie die Vertretung vor Gerichten vom Landgericht an aufwärts - Sache von Anwälten.