Richter sprechen von „Einschüchterung“
Analyse: Karlsruhe hat die Datenspeicherung zunächst gebremst. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Karlsruhe. Noch hat Karlsruhe das letzte Wort nicht gesprochen. Allerdings liest sich der Eilbeschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ausgesetzt hat, wie eine Blaupause für die abschließende Entscheidung - wann immer sie fallen wird. Danach dürfen Informationen, die Einblicke ins soziale Netz jedes noch so Unverdächtigen ermöglichen, nur genutzt werden, um Schwerkriminelle dingfest zu machen.
Gut möglich, dass dies zum Ende so stehenbleibt. Nicht nur, weil Karlsruhe immer wieder betont hat, dass gravierende Eingriffe in Datenschutz und Fernmeldegeheimnis nur gerechtfertigt sein können, wenn auch in der anderen Waagschale ein Schwergewicht liegt - wie die Verfolgung "schwerer" Straftaten oder die Abwehr "konkreter" Gefahren. Sondern auch, weil das Gericht in seinem 30-Seiten-Beschluss die entscheidenden Argumente schon mal durchdekliniert hat.
Zwar erschien den Karlsruher Richtern dieser Eingriff in die Grundrechte noch nicht schwerwiegend genug, um einen vorläufigen Stopp des Gesetzes zu rechtfertigen. Allerdings könnte es sein, dass Karlsruhe am Ende noch sehr viel tiefer in die Grundrechtsprüfung einsteigt.
Denn im Moment sind den Richtern teilweise die Hände gebunden: Das Speichergesetz beruht auf einer EU-Richtlinie - der Prüfungsspielraum des höchsten deutschen Gerichts ist beschränkt. Jedoch spricht manches dafür, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie kippt: Eine Klage Irlands ist dort anhängig und - wie die Karlsruher Richter andeuten - "nicht von vornherein aussichtslos".
Es ist also durchaus denkbar, dass der EuGH den Kollegen in Karlsruhe den Weg für eine umfassende Prüfung der Vorratsdatenspeicherung auf Herz und Nieren ebnet. Das Bundesverfassungsgericht scheint jedenfalls auf einen Luxemburger Entscheid warten zu wollen.