So sichern sich Paare ohne Trauschein ab
Ein Partnerschaftsvertrag regelt Rechte und Pflichten – auch bei Trennung.
Hamburg. Im Alltag unterscheidet nichteheliche Lebensgemeinschaften häufig nur das Fehlen von Trauschein und gemeinsamem Nachnamen von Ehepaaren. Rechtlich sind sie aber keine Gemeinschaft. Experten raten ihnen daher zum Abschluss eines Partnerschaftsvertrags.
"Der Partnerschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem die Partner alle Rechte und Pflichten regeln, die aufgrund ihrer Partnerschaft und für den Fall der Trennung gelten sollen", erklärt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin in Hamburg. Gesetzliche Vorgaben gibt es zum Partnerschaftsvertrag nicht.
Vielmehr besteht für die Regelungen Vertragsfreiheit, erläutert Herbert Grziwotz, Notar und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Er kann sinnvoll sein, weil das Gesetz - anders als für Ehepaare - keine Regelungen über das Miteinander und Auseinandergehen von nichtehelichen Paaren enthält. "Vor dem Gesetz sind die Partner quasi Fremde", erläutert Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen und Autor eines Internetratgebers zum Thema Familienrecht und Partnerschaft.
"Und weil Paare ohne Trauschein bewusst die Rechtsfolgen der Ehe vermeiden, dürfen die Vorschriften aus dem Eherecht oder Verlöbnis gerade nicht angewendet werden", ergänzt Matthias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg und Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.
Im Gegensatz zum Ehevertrag, der hauptsächlich bei der Scheidung relevant wird, brauchen "wilde Paare" daher den Partnerschaftsvertrag nicht nur für den Fall der Trennung. Er kann auch für das Zusammenleben selbst sinnvoll sein.
"Auskunftsrechte und Handlungsvollmachten für den Krankheits- und Todesfall, die Sicherung des Partners, das Erbrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung bei der Trennung sind klassische Punkte für einen Partnerschaftsvertrag", sagt Grziwotz. Jeder Partnerschaftsvertrag sollte drei Hauptkategorien abdecken: die Rechte und Pflichten während der Partnerschaft, bei der Trennung und im Todesfall.
In der Beziehung sichert der Partnerschaftsvertrag den Partnern die Rechte gegenüber Dritten - zum Beispiel Ärzten, Rechtsanwälten, Banken und Behörden. Vor allem geht es darum, sich als Lebensgefährte zu legitimieren: "Für den Fall von Unfall und Krankheit sollten entsprechende Vollmachten oder Patientenverfügungen erteilt werden", empfiehlt Rottmann. "Das fehlende Auskunftsrecht eines Lebensgefährten im Krankheitsfall" ist für Grziwotz ein zentraler Punkt.
Ein entsprechender Satz in einem Partnerschaftsvertrag beweist den Ärzten zum Beispiel, dass die Schweigepflicht gegenüber dem Partner ohne Trauschein nicht gelten soll. Falls die Beziehung scheitert, kann ein Partnerschaftsvertrag helfen, den gemeinsamen Haushalt fair aufzulösen.