Telefon: Aus für alte Funktechnik

Die Zulassung der Geräte läuft Ende des Jahres ab, Nutzer müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Düsseldorf. Am 31. Dezember 2008 kommt für schnurlose Telefone, die nach den alten Standards CT1+ und CT2 arbeiten, das Ende. Zu diesem Datum läuft deren Zulassung aus. Hintergrund des Verbots ist, dass die entsprechenden Zulassungen seinerzeit begrenzt erteilt wurden.

Die von CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen werden in Zukunft von anderen Geräten genutzt: CT1+ soll europaweit für den Mobilfunk und CT2 für andere Funkanwendungen eingesetzt werden. Darüber dürften sich viele Verbraucher ärgern, zumal das Verbot auch für Geräte gilt, die funktionsfähig sind.

Wer nach dem 31. Dezember noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses könne sich zusammen mit den Kosten für den Entstörungseinsatz der Bundesnetzagentur auf mehrere Hundert Euro summieren, so ein Sprecher der Behörde.

Eine Art Schonfrist für Verbraucher, die von dem Verbot nichts mitbekommen haben und daher ihr CT-Telefon weiter verwenden, gibt es nicht. Dennoch könnte in dieser Sache Unwissenheit vor Strafe schützen: "Wir sehen uns jeden Einzelfall genau an", sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur.

Laut dem Branchenverband Bitkom in Berlin sind in Deutschland noch viele CT1+-Telefone in Betrieb. Sie würden sogar noch verkauft.

Ob sie ein altes Telefon nach CT1+ oder nach CT2 besitzen, können Verbraucher am besten an den Angaben zu den verwendeten Frequenzen erkennen. Die vom 1. Januar 2009 an verbotenen schnurlosen Telefone der beiden Standards funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz).

Am Telefon selbst finden sich dazu nur selten Angaben. "Am besten sieht man im Handbuch nach oder fragt beim Hersteller an", sagt der Netzagentur-Sprecher.

Wenn das alles nicht zur Erhellung beiträgt, kann ein Selbstversuch weiterhelfen: Dafür müsse sich der Verbraucher mit dem Mobilteil seines Telefons immer weiter von der Basisstation entfernen, so die Bitkom. Bei analogen Geräten reiße die Verbindung nicht schlagartig ab, vielmehr werde die Gesprächsverbindung durch zunehmendes Rauschen überlagert.

Bei Verwendung eines DECT-Telefons kommt es bei der Sprachverbindung mit wachsender Entfernung zu abrupten Aussetzern. Wer diesen Versuch vor der Tür macht, muss unter Umständen weit laufen - die Reichweite beider Standards kann mehrere Hundert Meter betragen. In Gebäuden ist sie deutlich kleiner.

Der erste Standard für schnurlose Telefone hieß einfach nur CT1. Entsprechende Geräte sind nach wie vor im Umlauf und werden zum Beispiel auf Flohmärkten gehandelt. Zu erkennen sind diese schon seit Jahren nicht mehr zugelassenen Telefone unter anderem an bestimmten Bezeichnungen: "Sinus 1" bis "Sinus 5", Posthorn-Symbol und "Z" etwa. Auch eine Zulassungsnummer, die mit "U" oder "V", oder einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W und A200025X weisen darauf hin, dass es sich um ein CT1-Modell handelt.

Nicht benutzen sollte man der Verbraucherzentrale zufolge auch schnurlose Telefone, die nicht ausdrücklich für den deutschen Markt hergestellt wurden. Deren Nutzung sei in Deutschland generell untersagt. Denn sie arbeiten oft in einem anderen Frequenzbereich.