Telefonaktion rund ums Thema Rentenversicherung

Hotline: Vier Experten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland geben Rat und Tipps.

<strong>Düsseldorf. Geht es um die Rente, kommen je nach Lebenssituation viele Fragen auf: Wie wirkt sich die Erziehung der Kinder auf meine Ansprüche aus? Wird mir die Zeit später gutgeschrieben und wenn ja, wie viel Geld bekomme ich dafür? Was viele nicht wissen: Selbst durch die Pflege von Angehörigen erlischt der Anspruch auf die gesetzliche Rente nicht. Vielmehr übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. "Vorausgesetzt man arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche", sagt Petra Weber von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.

Doch das ist nicht das einzige Kriterium. Denn um die Ansprüche auf die spätere Rente als pflegende Person zu erhalten, muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, wenn der Bedürftige mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung gepflegt wird und dafür auch kein Geld fließt.

Alle anderen Fragen rund um das Thema Rente beantworten Petra Weber, Andrea Kammer und Monika Lehmann, ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Sie geben auch Tipps, worauf man achten muss, damit die Zeiten von Pflege und Kindererziehung auf dem Rentenkonto berücksichtigt werden.