Tipps für Reisen mit Vierbeinern
Urlaub: Wer seinen Hund in andere Länder mitnimmt, muss auf Impfbestimmungen und Verbote achten.
Düsseldorf. Glücklich kann sich der Tierfreund schätzen, der sein Haustier in die Hände freundlicher Nachbarn oder der Familie geben kann zur liebevollen Pflege. Für Katzen und kleine Heimtiere ideal - Hunde fühlen sich jedoch oft dort am wohlsten, wo Herrchen oder Frauchen sind. In diesem Fall muss ein bisschen vorgeplant werden:
Für Reisen innerhalb der EU brauchen Hund, Katze und Frettchen seit Oktober 2004 nur drei Dinge: sie müssen eindeutig gekennzeichnet sein, entweder mit einer gut lesbaren Tätowierung oder einem fachgerecht implantierten Mikrochip. Sie brauchen eine gültige Tollwutimpfung, und sie brauchen den internationalen blauen EU-Heimtierausweis, in dem der Tierarzt Impfung und Kennzeichnung des Tieres dokumentiert. Der Pass kostet inklusive Microchip etwa 80 Euro und ist beim Tierarzt erhältlich.
Eine Überprüfung des übrigen Impfstatus empfiehlt sich zusätzlich, damit der nicht immer vermeidbare Kontakt zu freilaufenden Artgenossen im Urlaubsland kein Gesundheitsrisiko bedeutet. Extraauflagen werden nur von wenigen EU-Ländern wie z.B. Großbritannien verlangt, die zusätzlich auf einer Blutuntersuchung bestehen. Auch vom Tierarzt durchgeführte Entwurmungen und Zeckenprophylaxe können je nach Urlaubsland verlangt werden.
Die in Mittelmeerländern weit verbreiteten Sandmücken- und Zeckenarten belästigen den Hund nicht nur ungemein, sondern übertragen Krankheiten, vor denen es das Tier zu schützen gilt. Bereits einige Tage vor Abfahrt sollten entsprechende Präparate aufgetragen oder ein spezielles Insektizidhalsband angelegt werden.
Auch längere Strecken sind kein Problem, wenn bereits kleine Ausflüge bisher gut toleriert wurden. Wichtig ist der Platz des vierbeinigen Mitreisenden während der Fahrt, am besten in einer stabilen ausreichend großen Kunststoff- oder Metallbox, die im Auto sicher fixiert und mit einem vertrauten Tuch ausgepolstert wird. Es muss auch auf die Innentemperatur im Auto geachtet werden, denn Hunde und Katzen sind recht hitzeempfindlich. Also für angenehme Temperaturen sorgen, Pausen im Schatten einlegen, während denen der Hund Bewegung an frischer Luft bekommt. Und ausreichend Wasser anbieten, während von einer hastigen Fütterung am Autoparkplatz zwischendurch abgeraten werden muss - ein voller Magen verursacht eher Übelkeit als Wohlbefinden. Neigung zu genereller Reiseübelkeit kann der Tierarzt mit Präparaten lindern, die bereits vor Reiseantritt verabreicht werden.
Dänemark Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Finnland Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung, längstens 30 Tage vor Einreise (muss im Heimtierausweis stehen)
Frankreich Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Schutz- und Wachhunde müssen mit Maulkorb einreisen und an der Leine geführt werden.
Grossbritannien/Irland/Malta Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Blut-Titeruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amtstierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig. Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von einem halben Jahr rechnen.
Italien Man muss einen Maulkorb und eine Leine dabei haben.
Niederlande Die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen ist verboten.
Österreich Man muss Maulkorb und Leine dabei haben.
Portugal Man muss Maulkorb und Leine dabei haben. In Bussen dürfen Hunde nicht mitfahren.
Schweden Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Blut-Titeruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amtstierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig. Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von einem halben Jahr rechnen.
Tschechien Man muss Maulkorb und Leine dabei haben. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Ungarn Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht. (Quelle: Tierschutzbund)