Verschwundenes Gepäck sofort melden
Transportunternehmen kommen in der Regel für Schäden und Verlust auf. Die Fluggesellschaft haftet für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck nur, wenn die Meldung sofort erfolgt ist und bis zur Höchstgrenze von etwa 1200 Euro.
<strong>Düsseldorf. Der Urlaub ist zu Ende. Landung am Heimatflughafen nach erholsamen Tagen. Dann der Schock: Man nimmt den Koffer vom Transportband. Der Griff ist ab, Vorder- und Rückseite sind verbeult. Was ist in solchen Fällen zu tun? Stellt der Reisende fest, dass sein Gepäck während des Transports beschädigt wurde oder nicht angekommen ist, muss er den Schaden unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden. Das geschieht auf dem Flughafen beim Vertreter der Airline, mit der man zuletzt geflogen ist.
Von der ausgestellten Schadensbestätigung sollte man einen Durchschlag für die Akten mitnehmen. Bemerkt man dann zu Hause weitere Schäden am Gepäck, kann man diese innerhalb einer bestimmten Reklamationsfrist schriftlich anzeigen. Die Fluggesellschaft haftet für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck nur, wenn die Meldung sofort erfolgt ist und bis zur Höchstgrenze von etwa 1200 Euro. Ist der Schaden größer, so ist derjenige Tourist fein raus, der eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, denn die springt jetzt ein.
Die Versicherung wird aber nur aktiviert, wenn der Schaden oder der Verlust entstanden ist, als sich eigentlich ein Beförderungsunternehmen um das Gepäck kümmern musste. Diese Unternehmen können zum Beispiel die Fluggesellschaft oder das Taxi, ein Hotel, eine Pension oder die Gepäckaufbewahrung sein.