Wer sein Geld richtig anlegt, zahlt weniger Steuern

Bis Ende des Jahres sollte man seine Finanzplanung überdenken und eventuell anpassen.

Düsseldorf. Der Steuerendspurt besteht dieses Jahr nicht nur im Bemühen um Steuerminderung. Die bevorstehende Abgeltungsteuer lenkt vielmehr den Blick auf die eigene Finanzplanung. Wer weitsichtig handelt, der kann seine Renditen steigern und Steuerabgaben mindern.

Geldanlage: Bis 31. Dezember besteht die Chance, sich dauerhaft steuerfreie Gewinne bei Wertpapieren zu sichern. Ab 2009 sind von Zinsen sowie Kursgewinnen neu gekaufter Wertpapiere etwa 26 Prozent ans Finanzamt abzuführen - das gilt auch für Fondssparpläne. Nur Erträge innerhalb des Sparerfreibetrags (801 Euro Ledige/1602 Euro Verheiratete) bleiben steuerfrei. Sollen Kursgewinne auch künftig steuerfrei bleiben, muss man dieses Jahr noch handeln.

Kapitalerträge: "Bei Fondssparplänen empfiehlt sich ein Zweitdepot, weil dadurch der Kaufzeitpunkt der Anteile klar ersichtlich ist", rät Steuerberater Jörg Assmann. Wandern alle Anteile in ein Depot, sei die Trennung in Alt- und Neubestände oft schwierig. Die zeitliche Trennung ist wichtig, denn der Fiskus beurteilt Wertpapierverkäufe nach dem sogenannten fifo-Prinzip (first in first out): Danach gelten die zuerst gekauften Papiere auch als zuerst verkauft. Das kann zu unnötigen Steuerzahlungen führen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist und Kurszuwächse steuerfrei wären.

Geldanlagekosten: "Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfallen viele steuerlich absetzbare Aufwendungen, etwa Kosten für Reisen zu Aktionärsversammlungen, Depotgebühren, Ausgaben für den Vermögensverwalter oder für Anlegerseminare", sagt Assmann. Lediglich Provisionen, wie sie beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfallen, seien weiterhin anrechenbar. Sie können direkt vom steuerpflichtigen Ertrag abgezogen werden.

Verlustrechnung: Spekulationsverluste sind 2008 leichter verrechenbar als im neuen Jahr. So lassen sich Aktienverluste künftig nur noch mit Aktiengewinnen saldieren. Fondsverluste können aber weiterhin mit Zins- und Kursgewinnen anderer Papiere verrechnet werden.

Sonderausgaben: Riester-Sparer dürfen bis zu 2100 Euro an Beiträgen absetzen. "Ist die Steuererstattung höher als der Riester-Zuschuss, schreibt das Finanzamt die Differenz gut", erklärt Assmann. Positiv: Riester-Verträge kennen keine Abgeltungsteuer. Steuerboni bringt auch die betriebliche Altersvorsorge. Einzahlungen in Direktversicherungen oder Pensionsfonds sind bis 2544 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.