Winterreifen nicht erst bei Schnee aufziehen

Sicherheit: Bei Temperaturen von sieben Grad und weniger bieten Sommer-Pneus nicht mehr ausreichend Halt auf den Straßen.

Düsseldorf. Solange kein Schnee fällt, brauche ich keine Winterreifen - das ist die Meinung vieler Autofahrer. "Das ist falsch", sagt Bernd Kuckertz, Kfz-Techniker beim ADAC, "denn Winterreifen sollte man anlegen, sobald die Tage nass und kalt werden." Die Faustregel lautet: von Oktober bis Ostern. Denn wenn die Temperaturen unter sieben Grad Celsius liegen, verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen und der Grip wird schlechter.

Laut der Straßenverkehrsordnung gibt es keine explizite Winterreifenpflicht. Jedoch muss die Ausrüstung bei Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Dazu gehört die richtige Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20Euro. "Bei einem Unfall mit Sommerreifen sind es 40 Euro und ein Punkt in Flensburg", sagt Nadine Klapperich von der Initiative Pro Winterreifen.

Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erfüllen die Anforderungen an moderne Winterreifen. Vor allem für Fahrer, die wenige Kilometer zurücklegen oder in der Stadt unterwegs sind, sind sie eine Alternative. Wer jedoch viel und schnell in der kalten Jahreszeit fährt oder in höhere Lagen kommt, sollte Winterreifen wählen.

Entscheidend ist der Abnutzungsgrad der Reifen, nicht das Alter. Ab einer Profiltiefe von vier Millimetern abwärts verlieren Winterreifen deutlich an Brems- und Traktionseigenschaften auf Schnee. Reifen sollten nach spätestens zehn Jahren, besser nach sechs bis acht Jahren gewechselt werden.

Klar erkennbare feine Lamellen, die für einen guten Grip sorgen, und kleine Profilblöcke kennzeichnen einen guten Winterreifen. "Wichtig sind auch die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) sowie das Schneeflockensymbol", so Klapperich.

Experten raten von Second-Hand-Modellen ab, da der Käufer nicht weiß, wie die Reifen gelagert worden sind und wie lange sie nicht mehr benutzt wurden. Gebrauchte Winterreifen also nur dann kaufen, wenn ihre Vorgeschichte bekannt ist.

Die Kfz-Haftpflicht greift auch dann, wenn der Autofahrer trotz winterlicher Witterung nicht mit Winterreifen unterwegs war. Kommt es jedoch beispielsweise zu einem Unfall, kann es zu höherern Haftungsanteilen kommen.