Bezirksregierung Düsseldorf verbietet Aufsteigen von Fluglaternen

Sogenannte Fluglaternen dürfen ab sofort in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln nicht mehr aufsteigen. Die Ballons können Brände auslösen.

Düsseldorf. Sogenannte Fluglaternen dürfen ab sofort in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln nicht mehr aufsteigen. Die Ballons können Brände auslösen, teilte die Bezirksregierung Düsseldorf am Freitag mit. Sie verbot als zuständige Luftfahrtbehörde das Steigenlassen der häufig bei Partys benutzten Ballons. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen bis zu 50000 Euro Geldbuße. Fluglaternen sind aus Papier und steigen mit Hilfe von Teelichtern oder Wachsringen und deren heißer Abluft in die Höhe, ähnlich einem Heißluftballon.