Zensus 2011 – im Mai wird gezählt

Im Frühjahr kommenden Jahres ist eine Volkszählung geplant. Die ersten Briefe zur Befragung werden aber schon jetzt verschickt.

Düsseldorf. Mehr als 20 Jahre ist es her, dass es in Deutschland eine Volkszählung gab. Im Mai 2011 soll erneut gezählt werden. Unter dem Stichwort "Zensus 2011" werden dabei zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Deutschlands, zum anderen sollen Informationen zu Wohnraum, Bildung und Erwerbsleben gewonnen werden. Im Rahmen einer sogenannten "Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung" erhalten aber schon jetzt einige Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen Post vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Rund eine Million Immobilienbesitzer in NRW werden im Rahmen der Vorbefragung angeschrieben. Vor allem Eigentümer und Verwalter von Eigentumswohnungen erhalten Post, um im Vorfeld Anschriften und Besitzverhältnisse von Wohnimmobilien zu klären. In Düsseldorf werden 45 600 Menschen angeschrieben, in Wuppertal 29 600, in Krefeld 23 100.

Anders als bei traditionellen Volkszählungen wird bei Zensus 2011 nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümer von Häusern und Wohnungen befragt. Es handelt sich also um eine Vollerhebung bei etwa 17,5 Millionen Menschen. Sie bekommen per Post einen Fragebogen zugeschickt, den sie ausfüllen müssen - auf dem Papier oder online. Im Gegensatz dazu ist die Haushaltebefragung eine Stichprobenerhebung.

Hierbei werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren Anschriften für die Stichprobe ausgewählt und alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften persönlich befragt. Insgesamt sind rund zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland hierin einbezogen. Da sich die beiden Gruppen überschneiden, wird insgesamt etwa ein Drittel der Bevölkerung befragt.

Am 9. Mai 2011 ist Zensusstichtag. Das heißt, alle Ergebnisse zeigen eine Momentaufnahme zu genau diesem Tag. Zum 9.Mai 2011 werden dann Auszüge aus bestimmten Registern - zum Beispiel den Melderegistern der Kommunen - an die statistischen Ämter übermittelt und die ergänzenden Befragungen durchgeführt. Es kann passieren, dass etwa ein Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung schon einige Tage vorher per Post zugestellt wird oder ein Interviewer erst einige Wochen nach dem Stichtag mit dem Fragebogen zur Haushaltebefragung vorbeikommt. Wichtig ist immer eines: Alle Antworten müssen sich auf den 9. Mai 2011 beziehen.

Bei den Gebäuden und Wohnungen wird beispielsweise nach Größe, Art, Ausstattung und Baujahr gefragt. Bei den Menschen geht es um die Anschrift, den Familienstand, die Religion (freiwillige Angabe), Bildung oder mögliche Migrationshintergründe. Auch die berufliche Laufbahn und aktuelle Arbeitssituation wird abgefragt.

Ja, für die Angeschriebenen besteht Auskunftspflicht. Begründet wird dies mit der Bedeutung, die diese Daten für viele weitere Statistiken und die darauf gründenden politischen Entscheidungen haben. Wer sich weigert, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, es können auch Bußgelder verhängt werden.

Ziel und Zweck ist es, eine strukturierte und verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die ersten Ergebnisse sollen 18 Monate nach dem Stichtag im November 2012 vorliegen. Im Mai 2013 sollen dann detaillierte Auswertungen folgen. Die Auswertung der Daten wird im Internet veröffentlicht.