Ab Freitag gelten neue Regeln fürs Handgepäck

Schönefeld (dpa) - Grünes Licht für Zahnpasta und Rasierschaum: Passagiere können ab Freitag (29. April) wieder in größerem Umfang Flüssigkeiten mit ins Flugzeug nehmen - allerdings nur, wenn die Dinge im Duty-free-Shop gekauft wurden.

Gültige Regelung: Sie sind ein ständiger Quell des Ärgers beim Flug: Die strengen EU-Vorschriften, die Flüssigkeiten im Handgepäck seit 2006 verbieten. Was Passagiere nervt, soll dazu dienen, Terroranschläge mit flüssigem Sprengstoff zu verhindern. Bis ins Detail ist alles genau geregelt. Zahnpastatube und Handcreme-Tiegel dürfen nicht größer als 100 Milliliter sein und müssen in eine Klarsichttüte. Seit den vereitelten Anschlägen von London vor fünf Jahren filzen Sicherheitsleute Handtaschen und Rücksäcke, allein an deutschen Flughäfen konfiszieren sie jeden Tag sechs Tonnen Kosmetika und Getränke. Mitten in den Osterferien lockert die EU nun erstmals die Regeln (29. April).

Neue Regelung: Doch nur die wenigsten Fluggäste werden von der Lockerung profitieren. Denn diese gilt nur für Transferpassagiere mit Einkäufen aus dem Duty-Free. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land gekauft hat, darf die verschweißte Tüte künftig beim Umsteigen in Europa behalten und mit auf seinen Anschlussflug nehmen. Für alle sonstigen Flüssigkeiten, die ein Kunde von zuhause mitbringt, ändert sich nichts.

Ausnahmen: Auf den ersten Blick ist das gut für die Passagiere, auf den zweiten kommen aber Zweifel auf, ob das Verbot in zwei Jahren überhaupt fristgerecht aufgehoben werden kann. Die Praxis stimmt nicht zuversichtlich. Während Deutschland die Frist an diesem Freitag einhält und an den Airports schon neue Geräte stehen, machen von den 27 EU-Staaten sieben auf unbestimmte Zeit einfach nicht mit - darunter Großbritannien und Frankreich mit den großen Drehkreuzen Paris und London.

Neues Screening: Von Freitag an müssen Europas Flughäfen neue Screening-Geräte einsetzen, die Whisky zuverlässig von Sprengstoff unterscheiden können. Das gelingt nicht immer: Im Test gaben die Scanner häufig Fehlalarm. Dann müssen Fahnder die Champagner-Flasche oder die Creme-Tube öffnen und eine Probe entnehmen. „Wie werden Passagiere reagieren und wer entschädigt sie?“, fragt die internationale Flughafenvereinigung ACI, die zudem vor langen Warteschlangen und Verspätungen warnt.

Zusatzkosten: Für die Zusatzkosten werden die Passagiere zur Kasse gebeten. Die Kosten für die teuren Geräte schlagen Flughäfen und Airlines auf die Sicherheitsgebühr auf, die Kunden zahlen müssen. Das gilt auch für die umstrittenen Körperscanner, die Flüssigkeiten am Körper von Passagieren erkennen sollen und derzeit europaweit getestet werden.

Blick in die Zukunft: Ob 2013 für Passagiere wieder die alten Zeiten zurückkommen, als man ungehindert Getränke mit an Bord nehmen durfte, hängt davon ab, ob die Industrie zuverlässige Geräte entwickelt. Und davon, wie die EU-Staaten die Gefahr von Terroranschlägen dann einschätzen werden.