Was darf ins Handgepäck?

Die aktuellen Bestimmungen, was Passagiere mit an Bord eines Flugzeugs nehmen dürfen, gibt es seit 2002. Doch wer selten fliegt, ist unsicher. Hier die wichtigsten Regeln.

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Der 11. September 2001 hat das Fliegen radikal verändert. Plötzlich waren Flugzeuge nicht nur Verkehrsmittel in den Urlaub oder zu geschäftlichen Terminen, sondern Waffen — und hunderte Menschen an Bord potenziell in Gefahr. Schnell traten weltweit neue Bestimmungen in Kraft, die in erster Linie die Mitnahme von Flüssigkeiten und anderen als Waffen verwendbare Gegenstände an Bord betrafen. Bis heute sind sie gültig und werden überall auf der Welt umgesetzt.

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An deutschen Flughäfen ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Kontrolle der Passagiere und das Einhalten der Flüssigkeitsverordnung zuständig. Lange Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle sind seit Jahren an der Tagesordnung, vor allem zu den Ferienzeiten. Die meisten Passagiere haben Verständnis — schließlich geht es auch um ihre eigene Sicherheit. Doch wer in seinem Handgepäck noch immer einen kompletten Kulturbeutel transportiert, hält nicht nur andere Reisende auf, sondern muss sich auch noch von seinem Besitz verabschieden. Denn weder Nagelschere oder Taschenmesser dürfen an Bord, noch Duschgel, Shampoo und Bodylotion in regulären Flaschengrößen.

Am Düsseldorfer Flughafen werden pro Monat bei Passagierkontrollen etwa 20 Tonnen Gegenstände eingesammelt, die im Handgepäck verboten sind. „Bei dieser Menge hat es sich seit Jahren eingependelt — trotz vielfältiger Informationen“, sagt Christian Hinkel, Pressesprecher Düsseldorf Airport. „In der Regel handelt es sich dabei nicht um große Werte. Eher sind es die Wasserflasche, Zahnpastatube, Handcreme oder das Nutellaglas.“ Angebrochene und verderbliche Artikel werden direkt entsorgt, ungeöffnete und originalverpackte Ware wird laut Hinkel weiterverwendet: „Wir spenden sie der Jugendberufshilfe Düsseldorf, die über ein funktionierendes Netzwerk verfügt und dort unterstützt, wo gerade Hilfe benötigt wird.“ Aber der Reisende ist so oder so seine Sachen los und muss sie in eine Tonne werfen. Auch Pfandflaschen werden aussortiert und gesammelt. Deren Erlös wird ebenfalls gespendet.

Im Handgepäck müssen alle Flüssigkeiten in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel, zum Beispiel einem einfachen Gefrierbeutel, verstaut sein. Dieser Beutel darf ein Fassungsvolumen von einem Liter nicht überschreiten. Jedes einzelne Behältnis für Flüssigkeit darf maximal 100 Milliliter fassen. Deshalb benötigt man alles in Miniaturausführung: Zahnpasta, Creme, Augentropfen, Rasierschaum und sonstiges, auf das man — vor allem bei einem Landstreckenflug — nicht verzichten will. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck geholt und offen sichtbar in ein Behältnis auf dem Band gelegt werden.

Medikamente sowie Spezial- und Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, unterliegen nicht diesen Beschränkungen. Übrigens: Lippenstifte gelten nicht als Flüssigkeit und können in der Tasche bleiben. Laptops, Tablets sowie elektronische Geräte müssen ebenfalls aus dem Bordgepäck herausgeholt werden. Alles andere bleibt während der Röntgenkontrolle im Rucksack oder der Handtasche.

Passagiere selbst müssen jegliches Metall, das sich am Körper, zum Beispiel in der Hosentasche befindet, ablegen: So landen Portemonnaie oder Schlüssel ebenfalls in einem Behälter auf dem Röntgenband. Zudem müssen Jacken, Schals, Mützen und Kopftücher ausgezogen werden, Schuhe nach gesonderter Aufforderung. Manchmal wird zudem verlangt, Armbanduhr und Gürtel abzulegen.

Viele Flughäfen sind mittlerweile mit Körperscannern ausgestattet. Etwa zwei Sekunden lang steht der Reisende mit über den Kopf gehobenen Armen in einer runden, offenen Kabine. Vor und hinter ihm rotiert ein senkrechter Detektorstab um die Kabine und sendet hochfrequente Radiowellen aus. Gefährliche Objekte werden so trotz Kleidung erkannt und am Körper angezeigt. Der Mensch selbst ist dabei nur als Strichmännchen abgebildet. Meldet das Gerät an einer Stelle ein Objekt, wird der Passagier nach dem Scan per Hand abgetastet und kontrolliert.

Die Maße für Handgepäck sind zwar festgelegt, aber Fluggesellschaften können ihre eigenen Regeln erstellen. Deshalb sollten sich Passagiere immer vorab bei ihrer Airline nach den Bestimmungen fürs Handgepäck erkundigen. Zuletzt verbot beispielsweise Ryanair Trolleys an Bord. International gilt: Kabinengepäck darf maximal 55 Zentimeter hoch, 35 breit und 20 Zentimeter tief sein (Lufthansa: 55/40/23 cm). Ein Gewicht von bis zu acht Kilogramm ist in der Regel kein Problem — aber auch dabei kann es Unterschiede geben. Ebenso bei der Anzahl: In der Economy Class ist grundsätzlich ein Handgepäck erlaubt, viele Airlines sind bei einer zusätzlichen kleinen Handtasche für Geld und Reisedokumente kulant. Wer Business Class fliegt, darf meistens sowieso zwei Taschen in die Kabine mitnehmen. Informationen:

www.bundespolizei.de

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