Bahnfahren mit Fahrrad - So klappt's

Berlin (dpa/tmn) - Im Urlaub aufs Rad verzichten? Undenkbar für echte Biker. Fahren sie mit der Bahn in die Ferien, kann ihr Fahrrad meistens mit - allerdings müssen die Bahnfahrer einige Regeln beachten.

Das Fahrrad mit in den Zug zu nehmen, ist oft gar nicht so einfach. Je nach Zugart und je nach Verkehrsverbund gelten für die Fahrradmitnahme bei der Bahn unterschiedliche Regeln. In ICEs können Bahnreisende ihre Fahrräder grundsätzlich nicht mitnehmen - in anderen Zügen des Fernverkehrs, wie den Inter- und Eurocitys, schon. Ebenso im Nahverkehr, wie der Regionalbahn. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Voraussetzung ist, dass der Zug ein Fahrradabteil hat. Das können Bahnfahrer beim Kauf ihres Tickets erfahren, indem sie zum Beispiel online vor dem Stichwort „Fahrradmitnahme“ ein Häkchen setzen. So werden ihnen nur Züge angezeigt, die einen Fahrradwagen dabei haben.

Im Fernverkehr kostet ein Fahrradticket regulär neun Euro. Im Nahverkehr kann die Mitnahme unterschiedlich teuer sein - teilweise ist sie sogar kostenlos. In manchen Verkehrsverbunden gibt es außerdem Sperrzeiten, wann Fahrgäste keine Räder mitnehmen dürfen. Deshalb sollten sich Reisende vor der Fahrt auf der Webseite des Verkehrsverbunds über die jeweiligen Regeln und Preise informieren.

Außerdem gilt laut den Beförderungsbedingungen im Nahverkehr: „Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden.“ Im Fernverkehr müssen Reisende ohnehin schon vorab einen Stellplatz für ihre Räder reservieren. Die Reservierung geschehe in der Regel automatisch mit dem Kauf der Fahrradkarte, indem man sich dort auf einen Zug festlege, erklärt eine Bahn-Sprecherin.

Wer mit der Bahn von Deutschland in ein Nachbarland reist, muss eine internationale Fahrradkarte kaufen. Sie kostet in Deutschland zehn Euro und ist bis zum Zielbahnhof gültig. Beim Umsteigen in den Nahverkehr des jeweiligen Landes müssen Fahrgäste aufpassen: Dort können andere Regeln für die Mitnahme von Rädern gelten.

Hat der Fernverkehrszug, für den der Reisende sein Ticket gekauft hat, am Reisetag unerwartet keinen Radabteil dabei, könne der Betroffene die Reise nicht antreten, so die Bahn-Sprecherin. Er habe dann Anspruch auf einen Platz in einem späteren Zug mit Radabteil und auf eine Entschädigung. Um diese in Anspruch zu nehmen, rät die Sprecherin, das Fahrgastrechte-Formular auf Fahrgastrechte.info auszufüllen und abzuschicken.

Übrigens: Glück hat der, der sein Fahrrad zusammenfalten kann. Denn so gilt es als Gepäckstück und kann ohne zusätzliches Fahrradticket transportiert werden.

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