Reiserecht Fernbusreisen: Was ist, wenn der Koffer verschwindet?
Kehl · Wer mit dem Fernbus reist, kennt das Prozedere: Das Gepäck wird in den großen Kofferraum gepackt. Doch mitunter ist es am Ziel nicht mehr da. Was dann rechtlich gilt und was man vorbeugend tun kann.
Sie sind mit dem Fernbus am Zielort angekommen - aber wo ist das Gepäck geblieben? Sind die Koffer aus dem Frachtraum verschwunden, kommt schnell Panik auf - und Frust. Was gilt dann rechtlich?
Ganz schutzlos sind Fahrgäste jedenfalls nicht, erläutert das europäische Verbraucherzentrum (EVZ): Zwar regeln die EU-Busfahrgastrechte - von beschädigtem Gepäck infolge von Unfällen abgesehen - nicht, was bei verloren gegangenen Koffern gilt. Doch in Deutschland zumindest hat man in solchen Fällen unter gewissen Umständen Anspruch auf Schadenersatz.
Das sei durch Rechtssprechung geregelt, etwa durch ein Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2015 (Az.: 283 Js 5956/15), auf welches das EVZ auf seiner Website hinweist. Demnach seien Fernbusunternehmen nicht nur zur Beförderung der Fahrgäste, sondern auch zur ordnungsgemäßen Beförderung des Gepäcks verpflichtet.
Kofferinhalt fotografieren
Problematisch sei bei einem Kofferverlust oft die Höhe der Entschädigung, da der Fahrgast fast nie nachweisen könne, was sich in seinem Gepäck befand und welchen Wert die Sachen hatten. Tipp: Vorher Fotos von Koffer und Inhalt machen - als Beleg für den Fall der Fälle. Gut ist auch, wenn man dann noch Rechnungen von verlorenen Gegenständen parat hat.
Wichtig ist: Den Gepäckverlust als Diebstahl beim Fahrpersonal und der Polizei anzeigen. Mitunter taucht das Gepäck auch wieder auf, so das EVZ. Etwa, weil es bei der Ausgabe verwechselt wurde. Busunternehmen haben auch ein Fundbüro (Lost-and-Found-Service).
Generell nicht erstattet werden in solchen Fällen laut den Verbraucherschützern Ersatzkäufe - also Hygieneartikel wie Zahnbürsten sowie Unterwäsche und Wechselklamotten. Hier sind Fernbus-Fahrgäste in der EU schlechter gestellt als Flugreisende, die bei Kofferverlust solche Ansprüche geltend machen können.
So schützen Sie Ihr Gepäck
Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, ist es ratsam, das Gepäck mindestens mit dem eigenen Namen zu beschriften. Wird während der Fahrt ein Zwischenstopp gemacht, lohnt sich ein Blick in den Frachtraum, um zu checken, ob noch alles da ist.
Wertsachen und notwendige Medikamente sollten stets im Handgepäck untergebracht werden, nicht im Koffer. Auf den Rucksack oder die Tasche am Sitz sollte man besonders gut aufpassen. Denn: Wird einem etwas im Fahrgastraum gestohlen, hat man keinen Anspruch auf Entschädigung, so das EVZ. Für das Handgepäck sei jeder Fahrgast selbst verantwortlich. In dem Fall bleibt nur die Anzeige bei der Polizei.
Anlaufstellen bei Problemen
Bei einem festgefahrenen Streit um Schadenersatz mit einem Fernbusunternehmen kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) eine Option sein. Dort können Verbraucher kostenfrei einen Schlichtungsantrag stellen. Das geht online unter https://soep-online.de/ihre-beschwerde/.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt, das in Deutschland auch für Fahrgastrechte im Busverkehr die zuständige Behörde ist. Das geht ebenfalls online (http://dpaq.de/dL0ov).
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