Kolumne Gute Reise Nicht ohne meinen Buddha

Von Claudia Kasemann

Wuppertal

Foto: Schwartz, Anna (as)

Wer auf die Malediven reist, darf seit gestern, 15. November, keine E-Zigaretten mehr ins Land einführen. Darauf weist das Auswärtige Amt hin. Es handle sich um „jedwede Art von E-Zigaretten“. Das betrifft auch Shishas und aromatisierte Zigaretten. Das Importverbot gilt auch für Tabak und -zubehör. Ausnahme: Reisende ab 18 Jahren mit Touristenvisum dürfen bis zu 200 Zigaretten oder 25 Zigarren bzw. 250 Gramm Tabak einführen, müssen sie aber bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen deponieren.

Auch in anderen Ländern ist die Einfuhr von E-Zigaretten verboten. In Thailand zum Beispiel. Der Verkauf und Kauf von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und sonstigen Verdampfern im Land sei verboten und könne mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, schreibt das Auswärtige Amt.

Nun denn. Nichtraucher und -dampfer dürfte diese Nachricht eher ungerührt lassen. Das Verbot, über das unter anderem dpa berichtet, erstreckt sich im Falle der islamisch geprägten Malediven übrigens auch auf Gegenstände, die Urlauber aus Mitteleuropa kaum in großen Mengen auf den Archipel im Indischen Ozean schleppen dürften: Buddha-Statuen nämlich. Denn dabei handele es sich um Götterabbildungen. Da auf den Malediven als Religion ausschließlich der Islam akzeptiert wird und dieser Götterbildnisse verbietet, ist es also ratsam, den hausseigenen Buddha im Wohnzimmer zu lassen. Statt ihn, wie sonst, überall hin mitzunehmen: zum Ballermann, in den Ferienclub, an die Ostsee.

Ha! Aber nach Thailand darf er. Flug ist schon gebucht.